Ehemann einer Tagesmutter missbraucht Kind

Saarbrücken. Der 56 Jahre alte Ehemann einer Tagesmutter ist jetzt vom Jugendschöffengericht am Saarbrücker Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden

Saarbrücken. Der 56 Jahre alte Ehemann einer Tagesmutter ist jetzt vom Jugendschöffengericht am Saarbrücker Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat der arbeitslose Saarbrücker in der Verhandlung gestanden, im Jahr 2005 ein damals acht Jahre altes Mädchen mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Das Kind war, so berichten Angehörige des Opfers, bei der Ehefrau des 56-Jährigen über Jahre hinweg tagsüber in Obhut. Zu den Vorfällen soll es im Herbst 2005 gekommen sein. Das Mädchen hatte sich daraufhin seiner Mutter anvertraut. Weil er dem Kind, das während der Verhandlung im Gerichtsgebäude wartete, letztlich mit seinem Geständnis eine Aussage ersparte, verständigten sich Prozessbeteiligte auf die Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Der Mann muss 1000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zahlen und eine Therapie absolvieren. Für den 56-Jährigen ist es nicht die erste Strafe wegen sexuellem Missbrauchs: Bereits 1991 war er zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. mju

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