Ehemaliger Ortsvorsteher muss Dorfbuch zurückgeben

Blieskastel. Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat einen ehemaligen Ortsvorsteher von Neualtheim (heute Pinningen), der den Blieskasteler Stadtteil von 1999 bis 2004 vertrat, dazu verurteilt, den sich in seinem Besitz befindlichen Rest-Buchbestand des Dorfbuches mit dem Titel "Neualtheim - auch Pinningen genannt - 1700-2000" an die Stadt Blieskastel herauszugeben

Blieskastel. Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat einen ehemaligen Ortsvorsteher von Neualtheim (heute Pinningen), der den Blieskasteler Stadtteil von 1999 bis 2004 vertrat, dazu verurteilt, den sich in seinem Besitz befindlichen Rest-Buchbestand des Dorfbuches mit dem Titel "Neualtheim - auch Pinningen genannt - 1700-2000" an die Stadt Blieskastel herauszugeben. Die Stadt hatte den Rest-Buchbestand mit 30 bis 40 Büchern angegeben. Wie unsere Zeitung bereits berichtete, war das Dorfbuch im Rahmen der Feierlichkeiten zum 300-jährigen Bestehen des Ortes von drei Heimathistorikern geschrieben, teilweise mit Unterstützung von Sponsoren in einer Auflage von rund 350 Exemplaren gedruckt und anschließend für umgerechnet 30,70 Euro pro Exemplar verkauft worden. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts hatte der beklagte ehemalige Ortsvorsteher beantragt, die Klage der Stadt Blieskastel abzuweisen. Er habe unter anderem geltend gemacht, dass weder der Ortsrat von Neualtheim noch die Stadt Blieskastel Eigentümer der Dorfbücher seien. Vielmehr habe der Beklagte das Recht auf den Besitz der Jubiläumsbücher angemeldet. In dem nun vorliegenden rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts heißt es, dass auf Grund des Akteninhalts und des Ergebnisses der mündlichen Verhandlung zur Überzeugung der Kammer feststehe, dass die Stadt Blieskastel Eigentümerin des Restbestandes des Dorfbuches sei. Die Stadt habe dieses Eigentum im Juni 2001 von der Bliesdruckerei erworben. Zwar sei bei der Übergabe der Bücher im Feuerwehrschulungsraum Neualtheim kein Vertreter der Stadt gewesen, sondern nur Mitglieder des Ortsrats. "Diese konnten auf Grund der Besonderheiten des vorliegenden Falles jedoch wirksam Eigentum für die Klägerin erwerben", so das Gericht. Wie aus den Protokollen des Ortsrats Neualtheim hervorgehe, habe es sich bei dem aufgelegten Dorfbuch von Anfang an um ein Projekt des Ortsrates gehandelt. Wie das Gericht am Freitag auf Anfrage weiter mitteilte, müsse der ehemalige Ortsvorsteher auch die Rechnungen über die bereits verkauften Bücher vorlegen. ert

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