Prozess Ehemaliger Kita-Erzieher wegen Besitzes von Kinderpornos verurteilt

St. Ingbert · Ein ehemaliger Erzieher einer Kindertagesstätte im westpfälzischen Bruchmühlbach-Miesau ist wegen des Besitzes von Kinderpornos zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Der 49-Jährige habe sich die Filme, die den Missbrauch von Kindern und Kleinstkindern zeigen, aus dem Internet herunterladen, sagte Richterin Antje Sattler am Mittwoch am Amtsgericht in St. Ingbert. Was da zu sehen sei, sei „einfach nur ekelhaft“. Zuvor hatte der 49-Jährige ein umfassendes Geständnis abgelegt. „Es tut mir alles ganz furchtbar leid. Ich habe einen Riesenfehler gemacht“, sagte er. Er wisse selber nicht mehr, warum er sich so etwas angeschaut habe. Insgesamt ging es um 20 Filmdateien auf einer Speicherkarte und sechs weitere auf seinem Laptop. Die missbrauchten Kinder seien zwischen „höchstens vier“ bis elf Jahre alt gewesen, sagte Staatsanwalt Markus Kehl, der neun Monate auf Bewährung forderte. Die Verteidigung plädierte auf fünf Monate. Aufgeflogen war die Sache, nachdem die Kita-Leiterin im Januar 2018 seine Speicherkarte mit Kinderpornos im Büro der Kita gefunden hatte. Auf dortigen Rechnern fanden die Ermittler keine kinderpornografischen Dateien. Auch zeigte das Bildmaterial keine Jungen und Mädchen der Kita. Seit dem Fund der Speicherkarte darf der Mann nicht mehr dort arbeiten. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Der Prozess fand im Saarland statt, weil der Ort der Tat – das Herunterladen der Bilder aus dem Internet – an seinem Wohnort in Homburg war.

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