Drohen höhere Müllgebühren?

Saarbrücken. Am Mittwoch ist es so weit. Dann will der Entsorgungsverband Saar (EVS) auf einer Verbandsversammlung der Bürgermeister über höhere Müllgebühren abstimmen. Für die 120-Liter-Restmülltonne soll die Basisgebühr von 76,90 Euro auf 84,20 Euro steigen. In dieser Basisgebühr sind vier Leerungen enthalten. Wer seine Tonne häufiger leeren lässt, zahlt 7,30 Euro statt bisher 6,74 Euro

 Am Mittwoch entscheidet sich, ob die Müllgebühren steigen. Foto: Becker & Bredel

Am Mittwoch entscheidet sich, ob die Müllgebühren steigen. Foto: Becker & Bredel

Saarbrücken. Am Mittwoch ist es so weit. Dann will der Entsorgungsverband Saar (EVS) auf einer Verbandsversammlung der Bürgermeister über höhere Müllgebühren abstimmen. Für die 120-Liter-Restmülltonne soll die Basisgebühr von 76,90 Euro auf 84,20 Euro steigen. In dieser Basisgebühr sind vier Leerungen enthalten. Wer seine Tonne häufiger leeren lässt, zahlt 7,30 Euro statt bisher 6,74 Euro. Zudem will der EVS die Biotonnen-Gebühr von 35 auf 58 Euro erhöhen.Der Entsorgungsverband begründet die höheren Müllgebühren mit Mindereinnahmen von 9,1 Millionen Euro in 2011. Grund dafür sei zum einen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG), das die Zahl der jährlichen Mindestleerungen von zehn auf vier verringert hatte. Zweitens hätten die Bürger ihre Tonne im Schnitt nur noch 12,6 Mal leeren lassen, statt - wie angenommen - 15 Mal. Drittens sei auch die Biotonne bei weitem nicht so häufig genutzt worden, wie vom EVS erwartet.

Laut einem EVS-Papier vom Dezember führte das OVG-Urteil zu Mindereinnahmen von 1,4 Millionen Euro, die rückläufige Leerungszahl zu weiteren Einnahmeverlusten von 2,23 Millionen Euro und die Unterdeckung bei der Biotonne zu Mindereinnahmen von 4,64 Millionen Euro. Das ergibt zusammen noch keine 9,1, sondern 8,27 Millionen Euro. Der EVS ging allerdings in einem der SZ vorliegenden Papier davon aus, dass die durchschnittliche Leerungszahl aufgrund des OVG-Urteils weiter zurückgehen wird. Daher unterstellte er für 2012 nicht einen Verlust an Gebühreneinnahmen von 1,4, sondern von 2,3 Millionen Euro - auch dies als Folge des OVG-Urteils. Dann käme man relativ nahe an die 9,1 Millionen Euro.

Andererseits erwartete EVS-Chef Heribert Gisch in einem SZ-Gespräch, dass sich die Leerungszahl künftig "bei zirka 14 Leerungen etwas nach oben einpendeln" werde. "Möglicherweise verbleibende Verlustvorträge", so Gisch, könnten "spätestens im Jahr 2017, wenn durch die Beendigung der Verträge mit der Müllverbrennungsanlage Neunkirchen Millionenkosten wegfallen, aufgelöst werden".

Hinzu kommt, dass der EVS mit den Gebührenerhöhungen erklärtermaßen nur die Mindereinnahmen aufgrund des OVG-Urteils kompensieren will, nicht aber den Gebührenausfall aufgrund der unerwartet stark gesunkenen durchschnittlichen Leerungszahl. Diese Aspekte sprechen allesamt gegen eine kräftige Anhebung der Gebühren. Werner Schmitt aus Völklingen, jener Bürger, der das OVG-Urteil durch seine Klage erzwungen hat, glaubt, dass der EVS mit der höheren Gebühr für die Restmülltonne nicht nur Mindereinnahmen infolge des Urteils ausgleichen, sondern auch andere Haushaltslöcher stopfen will: Einnahmenverluste von 800 000 Euro aufgrund einer "Fehlkalkulation" beim Sperrmüll, Mindereinnahmen beim Verwiege-System von 700 000 Euro sowie eine Rest-Unterdeckung trotz geplanter Gebührenerhöhung bei der Biotonne, die bisher aus der Restmülltonne quersubventioniert wird. Denn die höhere Gebühr für die Biotonne brächte laut Schmitt nur Mehreinnahmen von 2,4 Millionen Euro, während deren Unterdeckung laut EVS 4,64 Millionen Euro beträgt.

Unklar sei zudem, so Schmitt, wie sich die vom EVS angenommenen Mindereinnahmen infolge verringerter Leerungszahl von 2,23 Millionen Euro auf 120-Liter und 240-Liter-Tonnen verteilen. Es sei nicht einzusehen, dass die Gebührenanhebung einseitig jene Bürger mit 120-Liter-Tonnen belasten soll, während bei den 240-Liter-Behältern oder den Großbehältern gewerblicher Kunden alles beim Alten bleibt. Laut Schmitt brächte die geplante Gebührenerhöhung dem EVS ein Mehr-Gebührenvolumen von rund 2,6 Millionen Euro ausschließlich durch Belastung von Nutzern des 120er-Gefäßes. Damit falle der EVS "in das alte System zurück, bei dem Mehrverbrauch belohnt wurde". Foto: Becker & Bredel

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