Drohbriefvorwurf: Verfahren gegen Pfarrer ist vorbei

St. Wendel/Saarbrücken. Seit Ende Juni belastete ein Ermittlungsverfahren die Seelsorgearbeit in der St. Wendeler Pfarreiengemeinschaft

St. Wendel/Saarbrücken. Seit Ende Juni belastete ein Ermittlungsverfahren die Seelsorgearbeit in der St. Wendeler Pfarreiengemeinschaft. Die Saarbrücker Staatsanwaltschaft wollte herausbekommen, ob etwas an den gravierenden Vorwürfen dran ist, Pfarrer Klaus Leist habe 2010 in der Zeit als Dechant in Völklingen etwas mit angeblichen Drohbriefen gegen seinen damaligen Köllerbacher Kollegen Guido Johannes Ittmann zu tun. Dieses Verfahren ist nun eingestellt, wie Behördensprecher Thomas Reinhardt bestätigt. Es sei "mangels Tatnachweis" ad acta gelegt worden. Reinhardt nachdrücklich: "Der Fall lässt sich nicht nachweisen."Leists Münchner Anwalt Christoph Lerg wertet das Verfahrensende indes als Sieg für seinen Mandanten, spricht von "als Rufmord zu qualifizierende Kampagne, der sich unser Mandant in den letzten Monaten ausgesetzt sah". In seiner Presseerklärung nimmt Lerg erstmals detailliert zu einzelnen Vorwürfen Stellung und will sie so entkräften. Unter anderem, die vermeintlichen Drohbriefe stammten aus Leists Feder. Zwar seien an Kuverts dessen Fingerabdrücke entdeckt worden. Allerdings habe er regelmäßig "in seiner damaligen Eigenschaft als Dechant dem zu seinem Dekanat gehörigen Pfarrer Ittmann eine Vielzahl von Einladungen, Protokollen et cetera zugesandt". Daher könne es durchaus sein, dass diese Umschläge anderweitig für ominöse Briefe benutzt worden seien.

Staatsanwaltssprecher Reinhardt bestätigt, dass nicht zu klären war, ob die Schreiben nachträglich in mit Leist in Berührung gekommene Kuverts gesteckt wurden. "Die Straftaten konnten ihm nicht nachgewiesen werden. Es konnte aber auch nicht bewiesen werden, dass er es nicht war."

Unterdessen verteidigt Anwalt Lerg den St. Wendeler Pfarrer: "Unser Mandant hält mit Nachdruck daran fest, keines der gegenständlichen Schreiben verfasst und/oder versandt zu haben." In den anonym verfassten Briefen enthaltene Beleidigungen lehne Leist "in der zwischenmenschlichen Kommunikation ab".

Pfarrer Ittmann, der den Fall ins Rollen sowie Ostern vergangenen Jahres seine Köllerbacher Gemeinde Hals über Kopf verlassen hatte und mittlerweile in Westfalen arbeitet, warf Leist Urheberschaft der Schmähbriefe vor. Darin sei ihm gedroht worden, seine Wirkungsstätte zu verlassen. Ausschlag dafür laut Ittmann: Er habe sexuelle Übergriffe Geistlicher auf Minderjährige in seiner Gemeinde publik gemacht, die zu jenem Zeitpunkt bereits verjährt waren. Anwalt Lerg kontert: "Es findet sich an keiner Stelle ein Hinweis auf Vorgänge in Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch oder der angeblichen Vertuschung sexuellen Missbrauchs." Vielmehr stünden die Briefe im Bezug zu Ittmanns innerhalb der Kirchengemeinde umstrittener Entscheidung, die dortige Begegnungskirche zu schließen. Außerdem sei nur in einem von neun Briefen von einer Drohung auszugehen.

Damit lässt es Ittmann nicht bewenden: "Die von Rechtsanwalt Lerg in seiner Presseerklärung dargelegten Sachverhalte sind allesamt falsch." Darum habe sein Anwalt "Widerspruch gegen die staatsanwaltliche Entscheidung eingelegt".

Anders Klaus Leist. Er will sich trotz Rückfrage nicht zu dem Rechtsstreit äußern und lässt über seinen Anwalt mitteilen: "Mein Mandant möchte nichts anderes als seine Ruhe und insbesondere ein Ende der Rufmordkampagne." Er beabsichtige auch nicht, wegen der Drohbriefvorwürfe einen Rechtsstreit gegen Ittmann oder andere zu führen.

Nichtsdestotrotz kündigt der Jurist an, die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen zu verhindern; so auch als solche ausgemachte Interneteinträge beispielsweise unter der Adresse www.schafsbrief.de. Hier fassen Laien unter anderem kirchliche Missbrauchsfälle zusammen und diskutieren darüber. Und über den Fall Leist-Ittmann.

Obwohl Ittmann ankündigt, die Sache gegen Leist erneut aufrollen zu wollen, zeigt sich Henning Gramlich erleichtert. Der Vorsitzende der St. Wendeler Pfarreiengemeinschaft zum Abschluss des jetzigen Verfahrens: "Für ihn und uns ist das sehr positiv. Das Verfahren war eine große Belastung. Nun können wir endlich unsere normale Arbeit machen." Foto: BUB/SZ

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"Mein Mandant möchte nichts anderes als seine Ruhe und insbesondere ein Ende der Rufmordkampagne."

Anwalt Christoph Lerg

für Klaus Leist

"Die Straftaten konnten ihm nicht nachgewiesen werden. Es konnte aber auch nicht bewiesen werden, dass er es nicht war."

Thomas Reinhardt, Sprecher der Staatsanwaltschaft, zum eingestellten Verfahren gegen Pfarrer Klaus Leist

"Für ihn und uns ist das sehr positiv. Das Verfahren war eine große Belastung. Nun können wir endlich unsere normale Arbeit machen."

Henning Gramlich, Chef des St. Wendeler Pfarreienrates

"Die von Rechtsanwalt Lerg in seiner Presseerklärung dargelegten Sachverhalte sind allesamt falsch."

Pfarrer Guido Ittmann, der Klaus Leist wegen angeblicher Drohbriefe anzeigte

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