Drogenhändler kommt vor Gericht mit blauem Auge davon

Saarbrücken. Ein rückfälliger Dealer ist vor Gericht mit einem blauen Auge davongekommen. Das Landgericht verurteilte den 32-Jährigen aus dem Sulzbachtal wegen Drogenhandels in 31 Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren. Die Vollstreckung ist für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflage muss er einhundert gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten

Saarbrücken. Ein rückfälliger Dealer ist vor Gericht mit einem blauen Auge davongekommen. Das Landgericht verurteilte den 32-Jährigen aus dem Sulzbachtal wegen Drogenhandels in 31 Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren. Die Vollstreckung ist für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflage muss er einhundert gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten.Eigentlich hätte der Mann noch einmal ins Gefängnis gemusst: Er ist ein rückfälliger Dealer und handelte zum Teil gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Ein früherer Aufenthalt im Gefängnis hatte ihn nicht davon abbringen können, wieder groß ins Drogengeschäft einzusteigen. Doch er wurde erneut überführt. Ein geständiger Kunde hat ihn bei der Polizei als Lieferanten genannt. Daraufhin wurde sein Telefon überwacht, und es fanden sich Gründe für einen Haftbefehl. Doch für einige Zeit konnte er untertauchen. Er wurde zufällig ausfindig gemacht, als er als Patient in einem Krankenhaus lag. Er gestand bei der Kriminalpolizei und leistete Aufklärungshilfe, wodurch weitere Straftäter überführt werden konnten.

Das kam ihm jetzt vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts zugute. Die Staatsanwältin sah davon ab, eine Strafe zu beantragen, die für solche Fälle üblich ist - selbst der Verteidiger konnte nicht besser für ihn plädieren. So folgten auch die Richter den Anträgen. Sie berücksichtigten, dass die Straftaten Jahre zurückliegen, dass er geständig war und dass er gegenwärtig in geordneten Verhältnissen lebt. Er hat eine Lebensgefährtin und kümmert sich um deren Kind. Eine Arbeit hat er zwar noch nicht, aber als Hartz-IV-Empfänger arbeitet er 30 Stunden wöchentlich in einem Ein-Euro-Job. Der Angeklagte hat das Urteil angenommen und auf Rechtsmittel verzichtet. jht

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