Was die Ampelkoalition ausgehandelt hat Wohngeld, Zuschüsse für Rentner und Studenten – das Entlastungspaket der Ampel-Regierung

Berlin · Die Koalition hat über weitere finanzielle Entlastungen für die Menschen in Deutschland verhandelt und schließlich eine Einigung erzielt. Die Ergebnisse im Überblick:

Drittes Entlastungspaket: Beschlüsse der Ampel im Überblick
Foto: dpa/Monika Skolimowska

Die Ampel-Partner SPD, Grüne und FDP haben am Vormittag in einer Pressekonferenz gemeinsam über das vereinbarte dritte Entlastungspaket informiert. Mit den Worten „You'll never walk alone“ kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) an, niemanden in „dieser schwierigen Zeit“ alleinlassen zu wollen.

Die neuen Maßnahmen werden ein Gesamtvolumen von über 65 Milliarden Euro umfassen, wie es im 13-seitigen Ergebnispapier heißt. Wir haben die wichtigsten Maßnahmen zusammengefasst.

Entlastungen für Privathaushalte

  • Die Energiepauschale von 300 Euro wird nun auch auf Rentner ausgeweitet. Die steuerpflichtige Einmalzahlung ist für den 1. Dezember diesen Jahres geplant.
  • Studierende sowie Fachschülerinnen und -schüler erhalten eine Einmalzahlung von 200 Euro.
  • Das Wohngeld wird von derzeit 640 000 auf zwei Millionen Berechtigte ausgeweitet. Wohngeldberechtigte sollen für die Monate von September bis Dezember zudem einen weiteren Heizkostenzuschuss von 415 Euro erhalten. Der Zuschuss soll danach dauerhaft in das Wohngeld integriert werden.
  • Hartz IV wird zum 1. Januar 2023 in ein Bürgergeld umgewandelt und durch eine zeitnähere Berücksichtigung der Inflation auf einen Regelsatz von etwa 500 Euro erhöht. Heute erhalten Alleinstehende in der Grundsicherung 449 Euro pro Monat. Die Regelsätze für Mehrpersonen-Haushalte und Kinder sollen auch entsprechend angepasst werden. Scholz kündigte zudem einen „Paradigmenwechsel“ an – indem die Anpassung bestimmter Sozialleistungen künftig an der tatsächlichen oder erwarteten Inflationsrate ausgerichtet werden solle.
  • Die Ampelkoalition will Familien spürbar entlasten. So soll das Kindergeld deutlich steigen und zum 1. Januar für das erste und zweite Kind um je 18 Euro angehoben werden.
  • Für den Basisverbrauch von Privathaushalten soll eine Strompreisbremse kommen. „Den Privathaushalten kann so eine gewisse Menge Strom zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben werden (Basisverbrauch). Die Haushalte werden so finanziell spürbar entlastet und gleichzeitig bleibt ein Anreiz zum Energiesparen erhalten“, so die Koalition. Für einen zusätzlichen Verbrauch darüber hinaus wäre der Preis nicht begrenzt.
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Pläne für den ÖPNV

Der Bund stellt 1,5 Milliarden Euro für Neun-Euro-Ticket-Nachfolge zur Verfügung. Die Ampel-Koalition will ein neues bundesweit gültiges Nahverkehrsticket schaffen. Ziel sei eine Preisspanne zwischen 49 und 69 Euro im Monat. Die Länder müssen der Finanzierung noch zustimmen.

Entlastungen für Betriebe und Unternehmen

  • Bestehende Hilfsprogramme für Unternehmen sollen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.
  • Für energieintensive Unternehmen, die ihre erhöhten Energiekosten nicht weitergeben könnten, werde ein Programm aufgelegt.
  • Um kommunale und soziale Wohnungsunternehmen bei steigenden Energiekosten zu unterstützen, werde die befristete Förderung von Betriebsmitteln im KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen bis Ende 2023 verlängert.

Mehrausgaben für den Bundeshaushalt durch Entlastungspakete

Zusammen mit den vorangegangenen Entlastungspaketen kommen auf den Bundeshaushalt Mehrbelastungen von rund 96 Milliarden Euro zu. Die Schuldenbremse indes soll nach bisherigen Informationen nicht ausgesetzt werden.

„Diese Maßnahmen finden statt innerhalb der bisherigen Haushaltsplanungen der Bundesregierung“, sagte der FDP-Chef am Sonntag in Berlin bei der Vorstellung der Ergebnisse des Koalitionsausschusses von SPD, Grünen und FDP. Aus dem Bundeshaushalt würden für die Jahre 2022 und 2023 rund 32 Milliarden Euro aufgebracht - unter Einhaltung der bisherigen Haushaltsplanung. Die für 2022 geplante Neuverschuldung von 138,9 Milliarden Euro soll demnach nicht erhöht werden.

Die Strompreisbremse soll durch eine teilweise Abschöpfung von sogenannten Zufallsgewinnen am Strommarkt finanziert werden. Die Bundesregierung wolle dazu rasch Verabredungen auf europäischer Ebene treffen. Sollte das für den europaweiten Strommarkt nicht zeitnah umgesetzt werden können, wolle die Bundesregierung diesen Plan auf der nationalen Ebene verfolgen und “diese Anpassungen im Strommarktdesign zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher selbst umsetzen“.

Vorab vereinbarte Maßnahmen zur Entlastung

  • Die Besteuerung von Rentenbeiträgen soll 2023 wegfallen und Bürgerinnen und Bürgern so eine Entlastung von fünf Milliarden Euro bringen.
  • Die Mehrwertsteuer auf Gas wird vom 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent abgesenkt.
  • Die bis Ende 2022 befristete Home-Office-Pauschale von fünf Euro wird entfristet.
  • Der Strompreiszuschlag zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) wurde abgeschafft
  • Mit ihrem Gehalt im September erhalten alle Beschäftigten eine steuerpflichtige Energiepauschale von 300 Euro
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