Dreieinhalb Jahre für Vergewaltigung einer Bekannten

Saarbrücken. Ein 24-jähriger Auszubildender ist gestern vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Die Richter hatten keine Zweifel daran, dass der junge Mann in der Nacht zum Vatertag 2009 eine Bekannte (21) am Saarbrücker Staden vergewaltigt und misshandelt hat. In dem Prozess stand Aussage gegen Aussage

Saarbrücken. Ein 24-jähriger Auszubildender ist gestern vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Die Richter hatten keine Zweifel daran, dass der junge Mann in der Nacht zum Vatertag 2009 eine Bekannte (21) am Saarbrücker Staden vergewaltigt und misshandelt hat. In dem Prozess stand Aussage gegen Aussage. Sowohl Staatsanwältin und Nebenklageanwalt als auch der Verteidiger hatten gute Argumente. Nach einer ersten Affäre soll der Mann sich bei der Frau nicht mehr gemeldet haben, obwohl sie Interesse an ihm hatte. Nach dem Übergriff am Staden habe er sie erneut sitzen lassen. Ein Grund für eine falsche Anschuldigung? Ein Austausch von Kurznachrichten via Handy war für die Richter ein wichtiges Argument. Sie: "Du hast mich ins Gebüsch gezerrt." Darauf er: "Ich hasse mich dafür." jht

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