„Drei Anlagen sind die Untergrenze“

Merzig · Wie geht es weiter mit dem Windpark Wellingen-Büdingen-Silwingen, nachdem der Stadtrat von Merzig beschlossen hat, dass die für dieses Projekt vorgesehene Fläche im Flächennutzungsplan kleiner als ursprünglich ausgewiesen wird? SZ-Redakteur Christian Beckinger sprach mit Daniel Barth, dem Geschäftsführer der Merziger Stadtwerke, über die Konsequenzen dieses Schrittes. Die Stadtwerke sind einer der maßgeblichen Gesellschafter in der Betreibergesellschaft des geplanten Windparks, der Windenergie Merzig GmbH.

 Der Windpark bei „Steine an der Grenze“ wird kleiner. Dort sollen sich statt vier nur noch drei Räder drehen. Foto: Thomas Kuebler

Der Windpark bei „Steine an der Grenze“ wird kleiner. Dort sollen sich statt vier nur noch drei Räder drehen. Foto: Thomas Kuebler

Foto: Thomas Kuebler

Der Merziger Stadtrat hat mit seinem Beschluss über den Flächennutzungsplan in der Dezember aus naturschutzrechtlichen Gründen einen vorgesehenen Windkraft-Standort für den Windpark Büdingen-Wellingen-Silwingen gestrichen. Bleiben durch diese Änderung die übrigen drei vorgesehenen Standorte unverändert?

Daniel Barth: Hier möchte ich erst einmal klarstellen, dass der Stadtrat in der besagten Sitzung nicht einfach einen Standort für ein Windrad gestrichen hat. Unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse aus avifaunistischen Gutachten haben sich die bisher ausgewiesenen Windkraftpotenzialflächen verändert. Der Stadtrat hat also vor dem Hintergrund naturschutzrechtlicher Belange den Beschluss gefasst, die vorgesehenen Windkraftpotenzialflächen im Flächennutzungsplan nochmals anzupassen. Drei von unseren bisher vier geplanten Windkraftanlagen sollten - nach unserem heutigen Kenntnisstand - davon nicht betroffen sein.

Waren die Betreiber des geplanten Windparks im Vorfeld über die Entscheidung des Stadtrates in Kenntnis gesetzt worden?

Barth: Nein, die Betreiber konnten über diese Entscheidung nicht in Kenntnis gesetzt sein, da der Stadtrat diesen Beschluss erst in der Stadtratssitzung gefasst hat. Ich habe ja bereits erläutert, dass es neue Erkenntnisse durch Gutachten gibt. Im Zuge des laufenden Genehmigungsverfahrens wurden die Betreiber aber durch die Genehmigungsbehörde über diese naturschutzrechtlich relevanten Erkenntnisse informiert.

Bedeutet der Verzicht auf eines der geplanten Windräder, dass an anderer Stelle eventuell ein neues errichtet wird? In dem Flächennutzungsplan sind nach unserem Wissen noch weitere Flächen für Windenergie in diesem Bereich ausgewiesen.

Barth: Die Anzahl und Positionierung der Windkraftanlagen hängt von vielen Faktoren ab. Nabenhöhe, Mindestabstände der Anlagen untereinander, Lärmemission, Schattenwurfaspekte, naturschutzrechtlich Restriktionen und Mindestabstände, Grundstücksverfügbarkeiten, um nur mal einige zu nennen. Unsere Planung hat diese Punkte im Genehmigungsverfahren berücksichtigt und ist hinsichtlich der im Genehmigungsantrag enthaltenen vier beziehungsweise der dann reduzierten Anzahl Windkraftanlagen unverändert.

Welche Auswirkungen hat der Wegfall eines Windrades auf die Wirtschaftlichkeit des gesamten Windparks?

Barth: Die Reduzierung von vier auf drei Anlagen hat keine gravierenden Auswirkungen auf das Projekt. Drei Anlagen sind aber aus unserer Sicht die Untergrenze.

Wie gehen die Planungen für die Anlage nach dem Ratsbeschluss weiter? Der FNP ist ja noch nicht als Satzung verabschiedet. Kann dennoch parallel dazu die weitere Planung vorangetrieben werden?

Barth: Die zuständige Genehmigungsbehörde wird das von uns beantragte Genehmigungsverfahren mit den geplanten vier Anlagen weiter bearbeiten. Wenn der Flächennutzungsplan die Fläche zum Bau- und Betrieb von Windkraftanlagen nicht zulässt, werden diese nicht genehmigt.

Wie sieht der Zeitplan für die Realisierung des Windparks aus? Bis wann soll er nach dem derzeitigen Stand der Planung ans Netz gehen?

Barth: Dies hängt vom Zeitpunkt der endgültigen Erteilung des Genehmigungsbescheides und der dann gegebenen Lieferzeit für die Windkraftanlagen ab. Wir können jetzt noch nicht sagen, wann der Windpark definitiv ans Netz gehen wird. Die "neuen avifaunistischen Erkenntnisse", die zu einer Reduzierung der für Windkraft vorgesehenen Fläche im Bereich des geplanten Windparks südwestlich von Büdingen geführt haben, stammen aus dem August 2013. Dies geht aus einer Antwort der Merziger Verwaltung auf eine Anfrage der SZ hervor. Damals hatte das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) eine Stellungnahme zu dem auf französischer Seite geplanten Windpark Launstroff/Waldwisse, wo neun Windräder gebaut werden sollen, an die Präfektur des Mosel-Departements übermittelt. Diese Stellungnahme, die auch den angrenzenden saarländischen Kommunen zuging, erwähnt explizit "einen kartierten Schwarzmilan-Horst mit Brutnachweis" im Wisserwald, der auf französischer Seite gelegen ist. Nach Darstellung der Stadt Merzig wurden in den ursprünglichen Planungen des Flächennutzungsplans "die den saarländischen Behörden bekannten Restriktionen (unter anderem auch Standorte von Rot- und Schwarzmilan) auf saarländischem Gebiet berücksichtigt". Zwar befinde sich der vom LUA in seiner Stellungnahme angeführte Schwarzmilan-Horst auf französischem Gebiet. "Diese Tatsache kann jedoch nicht einfach negiert werden, sondern ist in den Flächennutzungsplan eingearbeitet worden, was durch die Anpassung der Flächen geschehen ist". Wie viele Windkraftanlagen in dem nun verkleinerten Gebiet südwestlich von Büdingen errichtet werden können, sei nicht Sache der Stadt. Diese weise im Flächennutzungsplan "keine Standorte, sondern Flächen" aus.

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