DNA-Spuren belasten die Angeklagten

Saarbrücken/Homburg. Der Prozess um den Mord an einer 77-jährigen Rentnerin aus Homburg nähert sich seinem Ende. Alle vom Gericht vorgesehenen Zeugen sind angehört. Ebenso wurde die Frage nach der Schuldfähigkeit erörtert

Saarbrücken/Homburg. Der Prozess um den Mord an einer 77-jährigen Rentnerin aus Homburg nähert sich seinem Ende. Alle vom Gericht vorgesehenen Zeugen sind angehört. Ebenso wurde die Frage nach der Schuldfähigkeit erörtert. Dazu teilte Professor Michael Rösler vom Institut für Gerichtliche Psychologie der Saar-Uni mit, dass die beiden wegen Mordes Angeklagten sich einer Untersuchung nicht stellen wollten. Offenbar ist es nicht ihre Absicht, eine Strafmilderung wegen verminderter Schuldfähigkeit zu erzielen.

Blut an der Jeans

Die beiden 27-jährigen Männer, welche in der Wohnung der Ermordeten waren, wurden gestern weiter schwer belastet. Ein Experte für Textilfasern vom Landeskriminalamt konnte zahlreiche Spuren einem der Angeklagten zuordnen. Fasern von seinem Pullover befanden sich zum Beispiel eindeutig an dem Schal, mit dem die alte Dame stranguliert wurde. Umgekehrt fand man Fasern von der Kleidung des Opfers an den beschlagnahmten Sachen des Mordverdächtigen. An einer einzigen Faser von einer Jeans-Hose fand der Experte Blut. Es stellte sich heraus, das es ebenfalls vom Opfer stammte.

Eine Kriminalkommissarin zerstörte das Alibi der Angeklagten. Sie gaben an, auf einer Geburtstagsfeier gewesen zu sein. Fragen nach den genaueren Umständen wurden jedoch sehr widersprüchlich beantwortet. Selbst ein Angeklagter nannte bei seiner Vernehmung unterschiedliche Gastgeber.

Beeindruckend ist ein abgefangener Brief eines Angeklagten. In der Untersuchungshaft soll er bei einem Mitgefangenen über die Tat geredet haben. Er schreibt an seine Frau, dass er jetzt als Verräter dastehe. "Sie behandeln mich als ihren Feind", heißt es darin. Dabei hätten sie sich durch die vielen Spuren letztlich selbst verraten. Der Gefangene dankt seiner Frau, dass sie zu ihm hält und versichert ihr seine Liebe. Weil die Angeklagten weder zur Tat noch zur Person aussagen wollen, versucht das Gericht Stationen ihres Lebensweges aus Gerichtsakten zu rekonstruieren. Sie haben keinen Schulabschluss, keine Berufsausbildung, aber Vorstrafen.

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