Disziplinarverfahren gegen 350 beamtete Lehrer nach Warnstreik

Mainz · Der erste Warnstreik beamteter Lehrer in der Geschichte von Rheinland-Pfalz könnte Konsequenzen haben: Die Schulaufsicht hat gegen 350 Pädagogen ein Disziplinarverfahren eingeleitet, die im März an den Protesten teilgenommen haben. Das geht aus der Antwort des Bildungsministeriums auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion hervor.

Die Teilnahme beamteter Lehrer an einem Warnstreik sei ein "schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst".

Aus dem Ministerium hieß es am Dienstag, bisher gebe es keinen Hinweis auf abgeschlossene Verfahren. Den Lehrern drohen Abmahnungen, Einträge in die Personalakten und ein Verlust der Dienstbezüge für die Zeit des Warnstreiks.

An den Protestaktionen im öffentlichen Dienst hatten sich im März nach Gewerkschaftsangaben rund 3600 Menschen beteiligt, darunter erstmals auch beamtete Lehrer. Die Gewerkschaften fordern 6,5 Prozent mehr Geld. Das Land hatte aus Spargründen beschlossen, dass die Beamtenbezüge bis 2016 nur um ein Prozent pro Jahr steigen. Das Finanzministerium argumentiert, dass es kein Streikrecht für Beamte gebe, der DGB verweist aber auf ein europäisches Grundrecht, nach dem auch Beamte streiken dürfen.

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