Diskussion um Bundesteilhabegesetz

Saarbrücken · Vertreter aus Politik und von Behinderten- und Sozialverbänden sowie Sozialversicherungsträger bereiten gemeinsam einen Entwurf für das neue Bundesteilhabegesetz vor. Es soll die Lebenssituation von Behinderten verbessern.

Um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zu verbessern, will die große Koalition in Berlin ein Bundesteilhabegesetz verabschieden, das die Eingliederungshilfe reformiert. "Hauptziel ist es, das bestehende System der Eingliederungshilfe umzuwandeln in ein modernes Leistungsrecht für Menschen mit Behinderung, das sich an der UN-Behindertenkonvention und dem Leitbild der Inklusionsgedanken orientiert", sagte der saarländische Sozialminister Andreas Storm (CDU ). Eine entsprechende Arbeitsgruppe habe vergangene Woche in Berlin ihre Arbeit aufgenommen. Bis April 2015 will das etwa 40-köpfige Gremium mit Vertretern der Behinderten- und Sozialverbände, der Sozialversicherungsträger , der Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit, der Krankenkassen und Vertretern von fünf Bundesländern sowie Kreisen und Kommunen einen Gesetzentwurf vorbereiten. Die Grundidee sei, die Betroffenen von Anfang an in die Beratungen miteinzubeziehen, so Storm.

Die große Koalition hat im Koalitionsvertrag eine Reform des Sozialrechts für Menschen mit Behinderungen verabredet. Versprochen ist dabei eine Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden Euro jährlich ab 2018. Anders als in den meisten Ländern sind im Saarland nicht die Kommunen, sondern das Land für die Eingliederungshilfe zuständig. "Somit profitiert - entgegen dem Willen des Bundes, die Finanzkraft der kommunalen Ebene zu stärken - lediglich der Landeshaushalt von der beabsichtigten Entlastung durch den Bund", moniert der Saarländische Städte- und Gemeindetag (SSGT). Er fordert daher, dass das Land diese "zufällige" Entlastung an anderer Stelle an die Kommunen weitergibt. Zudem dürften die in Aussicht gestellten Entlastungen bei der Eingliederungshilfe für Behinderte nicht erst 2018 kommen.

In welcher Form sich der Bund an der Finanzierung der neuen Teilhabeleistungen beteiligt, werde in der Arbeitsgruppe diskutiert, sagte Storm: "Übernimmt der Bund eine bestimmte Leistungskategorie oder beteiligt er sich in anderer Form?" Dabei werde auch geprüft, ob es ein von den Behindertenverbänden gefordertes Bundesteilhabegeld geben wird. Dies wäre eine Leistung, mit der behinderte Menschen einen Teil ihres zusätzlichen Bedarfs abdecken könnten. Bestimmte Leistungen der Eingliederungshilfe wären damit abgeglichen.

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