Disko-Heimfahrt endete tödlich: Urteil gegen Fahrer bleibt bestehen

Saarbrücken. Einen tödlicher Unfall auf der Straße zwischen St. Wendel und Winterbach hat die Jugendkammer des Landgerichts gestern in zweiter Instanz verhandelt. In der Nacht zum 3. August 2008 verstarb ein junger Mann auf dem Beifahrersitz. Er befand sich auf dem Heimweg von einer Diskothek

Saarbrücken. Einen tödlicher Unfall auf der Straße zwischen St. Wendel und Winterbach hat die Jugendkammer des Landgerichts gestern in zweiter Instanz verhandelt. In der Nacht zum 3. August 2008 verstarb ein junger Mann auf dem Beifahrersitz. Er befand sich auf dem Heimweg von einer Diskothek. Auf gerader Strecke kam das Auto ins Schleudern, durchbrach einen Zaun und prallte gegen eine Mauer. Der 18-jährige Fahrer hatte erst seit wenigen Tagen den Führerschein.In erster Instanz wurde er der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Als Sanktion wurde eine Verwarnung ausgesprochen. Gegen diese Verurteilung ging er beim Landgericht in Berufung. Sein Verteidiger: Das Urteil belaste ihn fürs ganze Leben. Er frage sich immer wieder, was er falsch gemacht habe. Tatsächlich ist die Schuld des jungen Mannes gering. Das Unfallfahrzeug wurde von Gutachtern untersucht, Mängel waren nicht festzustellen. Nicht auszuschließen ist, dass die Bremsen ungleichmäßig gezogen waren. Auch überhöhte Geschwindigkeit habe keine Rolle gespielt, hieß es. Alkohol oder Drogen hatte der Fahrer nicht konsumiert. Wie es zu dem Unfall kam? Er sei auf der Straßenmitte gefahren, als er auf die rechte Fahrbahnseite zurück wollte, sei der Wagen ausgebrochen, sagte der junge Mann nach dem Unfall. Der Verteidiger widersprach der Verwertung dieser Zeugenaussage. Die Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht habe nicht stattgefunden. Doch, sagte der Beamte, er habe ihn belehrt. Der Angeklagte selbst sagte vor Gericht, er könne sich nicht an den Unfall erinnern.

Die Richter befanden: Selbst wenn das Verschulden an dem Unfall am unteren Rande der Fahrlässigkeit liege, sei die erstinstanzlich ausgesprochene Verwarnung in Ordnung. Der junge Mann und sein Verteidiger zogen die Berufung zurück. jht

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort