Dillinger Bebauungsplan sticht Bergrecht

Saarlouis/Dillingen. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat weiteren Kiesabbau im Dillinger Stadtteil Diefflen untersagt. Das Gericht hat einen Rahmenbetriebsplan (RBP) zugunsten der Firma Rupp aufgehoben, den das Oberbergamt erlassen hatte. Gegen diesen RBP, der die Genehmigung zum Kiesabbau bedeutete, hatte die Stadt Dillingen geklagt

Saarlouis/Dillingen. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat weiteren Kiesabbau im Dillinger Stadtteil Diefflen untersagt. Das Gericht hat einen Rahmenbetriebsplan (RBP) zugunsten der Firma Rupp aufgehoben, den das Oberbergamt erlassen hatte. Gegen diesen RBP, der die Genehmigung zum Kiesabbau bedeutete, hatte die Stadt Dillingen geklagt. Das Oberbergamt war der Auffassung gewesen, für die Genehmigung des Kiesabbaus sei Bergrecht anzuwenden. Das habe Vorrang vor dem Bebauungsplan für das betreffende Gebiet in den Bereichen Großgarten und Kappesheck in Diefflen. Der städtische Bebauungsplan sieht naturbelassene Flächen zur Naherholung vor.Das Gericht verneint zwei Annahmen des Oberbergamts, die Vorrang vor der städtischen Planung hätten begründen können: Erstens sei das Abbau-Vorhaben nicht von überörtlicher Bedeutung, und zweitens handele es sich bei dem zum Abbau vorgesehenen Quarzsand und -kies nicht um einen grundeigenen Bodenschatz im Sinne des Bergrechts.

Hochzufrieden kommentiert das "Aktionsbündnis gegen den weiteren Kiesabbau" das Urteil. "Das Gericht stärkt die Rechte der Kommunen und damit die Rechte der Bürger", sagt Rudolf Laux vom Aktionsbündnis. Er dankte der Stadt für ihr "zielstrebiges Handeln", denn nur durch deren Klage sei "das Interesse insbesondere der Dieffler Bürger" gewahrt worden. Auch Dillingens Bürgermeister Franz-Josef Berg begrüßt das Urteil. Ihm ist wichtig, "dass unserer Planungshoheit Vorrang gewährt wird". Berg ist "erleichtert über das Urteil, das uns so eindeutig bestätigt", und wartet jetzt ab, wie die Gegenpartei reagiert.

Für die erklärt Firmenchef Stefan Welsch der SZ: "Ich will das Urteil nicht kommentieren und muss das zunächst akzeptieren." Das Unternehmen werde aber "höchstwahrscheinlich in Berufung gehen", und die Sache werde wohl vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden. pum

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