Digitalpakt steht 60 Millionen für Laptops und W-Lan in Saar-Schulen

Saarbrücken/Berlin · Über Monate wurde gestritten, jetzt soll für den Digitalpakt Schule das Grundgesetz geändert werden.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/Carmen Jaspersen

Der Weg für die Digitalisierung von Deutschlands Schulen ist frei. Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag einigte sich gestern Abend auf Formulierungen für eine Grundgesetzänderung, die entsprechende Milliardenhilfen des Bundes für die Länder ermöglicht. Das Saarland kann somit nun in den nächsten fünf Jahren rund 60 Millionen Euro Bundesmittel einplanen. Nach Angaben des Bildungsministeriums soll mit dem Geld die digitale Infrastruktur der Schulen ausgebaut werden, gefördert werden können W-Lan-Zugänge mit hoher Bandbreite, interaktive Tafeln und Beamer sowie leistungsstarke Schulserver. In begrenztem Umfang sollen auch mobile Geräte wie Laptops angeschafft werden können. Voraussetzung für eine Förderung ist demnach ein konkretes „Medieneinsatzkonzept“ sowie entsprechend fortgebildete Lehrkräfte.

„Ich freue mich, dass allen Beteiligten an einer tragfähigen und vernünftigen Lösung gelegen war. Entgegen manchen Unkenrufen zeigt sich: Das föderale System funktioniert – es funktioniert sogar sehr gut“, sagte Minister Ulrich Commerçon (SPD). „Damit können unsere Schülerinnen und Schüler die Kompetenzen für das Leben und Arbeiten in der digitalen Welt erwerben“, betonte er.

Mehrere Grundgesetzänderungen waren für den Bund Voraussetzung dafür, die im Digitalpakt Schule geplanten Mittel bereitzustellen. Berlin kann dem Kompromiss zufolge Hilfen auch für besonderes Personal in den Schulen gewähren, etwa System­administratoren. Außerdem rückte der Bund von seiner Forderung ab, bei Zuschüssen den Ländern ergänzende Zahlungen in gleicher Höhe vorzuschreiben. Das war auf Widerstand ärmerer Länder wie dem Saarland gestoßen. Stattdessen soll die Finanzierungsquote zwischen Bund und Ländern für jedes Projekt einzeln festgelegt werden. Auch sieht die Verfassungsänderung bei Investitionen in Bildung schwächere Kontrollrechte des Bundes als in anderen Bereichen vor.

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