anzeigensonderseite Diese Förderung gibt es für den Heizungstausch

Wer sich zum Kauf einer Bestandsimmobilie entscheidet, sollte auch in Sachen Heizung gut informiert sein. Der Austausch wird gefördert, und energetische Sanierungsmaßnahmen können von der Steuer abgesetzt werden.

Für Hauseigentümer gibt es nämlich neue Fördermöglichkeiten für den Einbau einer energieeffizienten und klimafreundlichen Heizung. Darauf weist das vom Umweltministerium geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Besonders hoch ist der Satz, wenn eine alte Ölheizung ausgetauscht wird.

Hausbesitzer können vor Vertragsschluss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) Investitionszuschüsse für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen beantragen. Dies gilt sowohl für Bestands- als auch Neubauten. Anders als bislang gelten nun einheitliche prozentuale Fördersätze.

Bei Heizungen, die vollständig mit erneuerbarer Energie betrieben werden, werden nach Bafa-Angaben 35 Prozent der förderfähigen Kosten ersetzt, bei Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent sind es 30 Prozent. Und 20 Prozent Zuschuss gibt es für Gas-Brennwert-Heizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind.

Wer mit der Maßnahme eine alte Ölheizung ersetzt, bekommt zusätzlich zum Bafa-Investitionszuschuss eine Prämie von zehn Prozent. Wird beispielsweise eine Ölheizung durch eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage ersetzt, werden so insgesamt 45 Prozent der Kosten gefördert.

Bevor Hauseigentümer eine Maßnahme beauftragen, sollten sie sichergehen, dass die neue Anlage die technischen Mindestanforderungen erfüllt, rät Martina Zbick von der Verbraucherzentrale. Dabei können die saarländischen Installateure helfen. Das Bafa stellt außerdem auf seiner Homepage Listen der förderfähigen Anlagen zur Verfügung.

Auch die Förderprogramme der KfW-Bank verändern sich. So entfallen die Zuschüsse für den Heizungsaustausch als Einzelmaßnahme, für den künftig in der Regel das Bafa zuständig ist, erklärt Zbick. Weitere Details seien bislang unklar. Teilweise können Förderungen auch mit Landesprogrammen oder Förderprogrammen der Kommunen oder Energieversorger kombiniert werden, so Zbick.

Informationen finden sich etwa im Fördermittelcheck der Beratungsgesellschaft CO2online mit einer Postleitzahlensuche.

Eine andere Möglichkeit ist, energetische Sanierungsmaßnahmen bei der Steuer geltend zu machen. Darunter fällt auch der Heizungsaustausch. Verteilt auf drei Jahre können Hauseigentümer 20 Prozent der Kosten dafür von der Steuer absetzen: in den ersten beiden Jahren jeweils sieben Prozent, im dritten Jahr sechs Prozent. Maximal dürfen 40 000 Euro abgezogen werden, förderfähig sind Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen von bis zu 200 000 Euro. Die Regelung gilt vorerst bis 2029. red

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort