Die Wahlämter arbeiten auch Rosenmontag

Herr Bach, warum haben die Wahlämter im Kreis und auch teilweise die Einwohnermeldeämter am Rosenmontag geöffnet?Bach: Das hat nur einen einzigen Grund. Am Rosenmontag läuft um 18 Uhr die Frist zur Einreichung der Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl am 25. März ab

Herr Bach, warum haben die Wahlämter im Kreis und auch teilweise die Einwohnermeldeämter am Rosenmontag geöffnet?Bach: Das hat nur einen einzigen Grund. Am Rosenmontag läuft um 18 Uhr die Frist zur Einreichung der Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl am 25. März ab. Bis dahin sind die Gemeinden verpflichtet, den so genannten Wahlvorschlagsträgern, also Parteien und Wählergruppen, Wahlrechtsbescheinigungen auf Unterstützungsblättern (Unterschriftenlisten) sowie Wählbarkeitsbescheinigungen für Wahlbewerber zu erteilen. Das jeweilige Wahlamt prüft also, ob derjenige, der ein Unterstützungsblatt unterschrieben hat oder als Wahlbewerber auf einem Wahlvorschlag steht, tatsächlich auch wahlberechtigt oder wählbar ist. Das Gesetz verlangt für das aktive und passive Wahlrecht neben der Vollendung des 18. Lebensjahres, dass derjenige, der gewählt wird oder der Wähler mindestens seit drei Monaten im Saarland lebt, hier mit Hauptwohnsitz angemeldet ist. Und da jedes Wahlamt nur die Bürger in der eigenen Kommune überprüfen kann, müssen am Rosenmontag alle Wahlämter im Land geöffnet sein. Und auch bis zum Fristablauf um 18 Uhr. Tun wir das nicht, könnte die Wahl später angefochten werden.

Das heißt also, dass die Parteien und Wählergruppen die jeweilige Unterstützungsunterschrift nur in der Gemeinde prüfen lassen kann, in der derjenige, der unterschrieben hat, wohnt?

Bach: Genau. Es kann also sein, dass Parteien am Rosenmontag mit ihren Unterstützungsblättern noch zu jedem einzelnen Wahlamt fahren müssen, um sich die einzelnen Wahlrechtsbescheinigungen abzuholen. Erst danach können sie die Unterschriftenlisten und ihren Kreiswahlvorschlag beim Landratsamt einreichen.

Wie viele Unterstützungsunterschriften benötigen die Parteien denn pro Wahlkreis?

Bach: 300 gültige Unterschriften von Wahlberechtigten müssen vorgelegt werden, um einen Kreiswahlvorschlag einreichen zu können. Das ist ein Tausendstel aller Wahlberechtigten. Das gilt aber nur für Parteien, die nicht im Landtag oder im Deutschen Bundestag und für Wählergruppen, die nicht im aktuellen Landtag vertreten sind.

Wird das nicht etwas langweilig, am Rosenmontag zu arbeiten?

Bach: Nein, gar nicht. Es gibt genug zu tun. Denn am Sonntag davor ist der 35. Tag vor der Landtagswahl. Das ist der Stichtag zur Eintragung ins Wählerverzeichnis. Am Rosenmontag drucken wir also auch die Wählerkarten aus. Die werden dann von Aschermittwoch bis Samstag an die Haushalte versandt. Für den normalen Bürger sind die Ämter an diesem Tag allerdings nicht geöffnet.

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