Die Parteien beweisen ihre Disziplin

Sulzbach-/Fischbachtal · In unserer Region wurden bisher keine Beschwerden über „wildes Plakatieren“ vor der Landtagswahl bekannt.

 Diese Plakatwand steht in der Glashüttenstraße in Quierschied. Fotos: Becker&Bredel

Diese Plakatwand steht in der Glashüttenstraße in Quierschied. Fotos: Becker&Bredel

Die Wahlplakate sind unübersehbar. Manche Laternen scheinen nur noch diesem Zweck zu dienen und präsentieren als Fahnenstange die Konterfeis der Bewerber übereinander, in der Regel mit den Parolen der kleineren ganz oben, weil diese unten hängend meist angerissen würden. Wie die Parteiwerbung in der Öffentlichkeit geregelt ist, hat die Redaktion bei den Kommunen erfragt. Und einheitlich heißt es: Im Sulzbach-/Fischbachtal geht es diszipliniert zu.

In der Stadt Sulzbach haben die Parteien die Möglichkeit, ihre Wahlkampfwerbung auf 14 dafür vorgesehenen Plakattafeln anzubringen. Vor Beginn der Wahlkampfphase mussten sich die Parteien sechs bis acht Wochen vor der Abstimmung beim Wahlamt anmelden. Bei Sonderveranstaltungen haben sich die Organisationen an eine Ausnahmegenehmigung zu halten, welche besagt, dass die Plakate frühestens sieben Tage vor der Veranstaltung anzubringen und spätestens am ersten Werktag nach der Veranstaltung wieder zu entfernen sind. Verboten ist, wild im Stadtgebiet zu plakatieren, vereinzelte Fälle wurden nach Angaben der Stadt festgestellt. "Bei einem Verstoß werden die jeweiligen Parteien aufgefordert, die Plakate umgehend zu entfernen und diese dann an den vorhergesehenen Stellen anzubringen. Beschwerden von Anwohnern über zu viele Plakate blieben bisher aus", sagt Anne Allenbach von der Stadt Sulzbach.

In Quierschied gibt es elf Plakatwände, an denen es den Parteien seit dem 10. Februar erlaubt ist, bei einer Anmeldung, ihre Wahlwerbung anzubringen. Am 29. März, drei Tage nach der Landtagswahl, müssen die Plakate abgenommen werden. Im Gemeindebezirk Quierschied gibt es fünf Standorte für die Plakatierung und je drei in den Bezirken Fischbach-Camphausen und Göttelborn. "Bei Veranstaltungen mit bedeutenden Rednerinnen oder Rednern ist es gestattet, dort kurzfristig Hinweise anzubringen. Die Standorte der Plakatwände wurden vorher allen Parteien mitgeteilt. Es ist untersagt, an allen anderen Stellen ein Plakat anzubringen. Derzeit sind keine Verletzungen dieser Anordnung bekannt. Beschwerden zu den Wahlplakaten gab es noch keine. Nach unserer Erfahrung empfinden es die Anwohner und auch Auswärtige als angenehm, dass die Anzahl der Stellplätze für Plakatwände begrenzt ist und nicht wild plakatiert werden darf", äußert sich Sebastian Zenner von der Pressestelle der Gemeinde Quierschied.

 Wahlplakate stehen auch an der Illinger Straße/Hellas-Stadionklause in Bildstock.

Wahlplakate stehen auch an der Illinger Straße/Hellas-Stadionklause in Bildstock.

"Der Stadtrat der Stadt Friedrichsthal hat beschlossen, die Wahlwerbung im gesamten Stadtgebiet von Friedrichsthal auf 60 Plakate zu begrenzen", teilt uns Volker Priem von der Verwaltung der Stadt Friedrichstahl mit. Durch eine vertragliche Regelung mit der Firma Werbe Fabry sei die Aufstellung der Werbetafeln für die kommenden Landtagswahlen geregelt. Eine Genehmigung war vorher von der Ortspolizei einzuholen. Aufgestellt seien die Werbetafeln nun in Friedrichsthal und in Bildstock - im Zeitraum seit 13. Februar bis zum 1. April. "Über eine unerlaubte Plakatierung außerhalb der zulässigen Gebiete liegen keine Erkenntnisse vor. Beschwerden von den Anwohnern gab es bislang ebenfalls keine", heißt es aus dem Rathaus.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort