Die Ortsmitte soll schöner werden

Eppelborn. "Es war ein einstimmiger Beschluss, die Ortsmitte attraktiv zu gestalten und wir werden dieses Ziel weiterhin verfolgen", betonte Eppelborns Ortsvorsteher Berthold Schmidt in der Ortsratssitzung am vergangenen Donnerstag. Wohl wichtigster Tagesordnungspunkt war die Änderung des Bebauungsplans im Bereich des Ortskerns

Eppelborn. "Es war ein einstimmiger Beschluss, die Ortsmitte attraktiv zu gestalten und wir werden dieses Ziel weiterhin verfolgen", betonte Eppelborns Ortsvorsteher Berthold Schmidt in der Ortsratssitzung am vergangenen Donnerstag. Wohl wichtigster Tagesordnungspunkt war die Änderung des Bebauungsplans im Bereich des Ortskerns."In 40 Jahren Sanierung ist so viel gemacht worden. Jetzt ist es an der Zeit, diese Restfläche anzugehen. Es muss die Möglichkeit zur planerischen Gestaltung zwischen Big Eppel und Marktplatz geschaffen werden", so Schmidt weiter. Noch steht in diesem Bereich ein Gebäude, die beiden Eigentümer der betroffenen Grundstücke haben im Verfahren der Offenlegung ihre Einwände bekannt gemacht und Widerspruch eingelegt. "Für den einen Eigentümer ist die Ausweisung als Freifläche das Problem. Er sieht darin eine Wertminderung seines Grundstücks, dass dann nicht mehr bebaut werden kann", führte Thomas Eisenhut vom Bauamt aus.

Kontaminierter Boden

Doch, so betonte er, würde bei Änderungen des Bebauungsplans sehr häufig in das Vermögen eingegriffen werden, Wertminderungen oder -steigerungen würden anhand des Baugesetzbuches geregelt, so Eisenhut. Ein schnelles Handeln, unabhängig von der Fortführung der Bauarbeiten ist im Bereich der ehemaligen Tankstelle und Autowerkstatt gefragt. Hier habe es im Rahmen der Planung ein unabhängiges Bodengutachten gegeben.

"Der Boden ist tatsächlich stark kontaminiert und das heißt, es ist Gefahr im Verzug, was wiederum bedeutet, dass ein Bodenaustausch erfolgen muss, unabhängig vom Bebauungsplanverfahren", sagte Eisenhut. "Mir ist im Bezug auf die Verhandlungen vor allem wichtig zu betonen, dass wir den Eigentümern ihre Grundstücke und Objekte zu einem objektiven Preis, vom Kreisgutachterausschuss ermittelt, vergüten werden", so Schmidt abschließend. cim

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