Die Leute sind vernünftiger geworden, sagt die Polizei

Dudweiler/Sulzbach. Gestern noch waren die Straßen trotz Kälte frei und trocken, heute verändern Eisregen, Schnee und Glätte die Straßenverhältnisse. Einmal so, und einmal so. Doch egal wie: Wer jetzt noch mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit allen unerfreulichen Konsequenzen rechnen und bei einem Unfall vielleicht sogar um Leib und Leben fürchten

Dudweiler/Sulzbach. Gestern noch waren die Straßen trotz Kälte frei und trocken, heute verändern Eisregen, Schnee und Glätte die Straßenverhältnisse. Einmal so, und einmal so. Doch egal wie: Wer jetzt noch mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit allen unerfreulichen Konsequenzen rechnen und bei einem Unfall vielleicht sogar um Leib und Leben fürchten. Aber eines muss man im Fall der Fälle gewiss: bezahlen.

Dabei sind Winterreifen bei Glätte vom Gesetzgeber nicht explizit vorgeschrieben, denn seit Januar 2006 gilt nach Informationen von Thomas Worm, Polizeihauptkommissar bei der Verkehrspolizei-Inspektion (VPI) in Dudweiler: "Die Straßenverkehrsordnung (STVO) macht keine klare Aussage, dort ist die Rede von ,der Witterung angepasster Bereifung'". Was aber heißt witterungsbedingt? "Das ist Auslegungssache", so Thomas Worm. Doch sicher ist allemal: "Der Reifen für die kalte Jahreszeit braucht genug Grip (Straßenhaftung, Anm. der Red.), um den Bremsweg so kurz wie möglich zu halten. Das können auch gute Ganzjahresreifen", sagt der Hauptkommissar. Doch wer mit schlechter Bereifung oder gar Sommerreifen erwischt wird, riskiert ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Und wenn dieser Verstoß gar zu einer Verkehrsbehinderung führt, falls das Auto etwa im Schnee liegen bleibt? "Der Fahrer hat in einem solchen Fall ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg zu erwarten. Und falls es gar zu einem Unfall kommt, werden zusätzlich Kosten ab 75 Euro fällig, die je nach Schaden ansteigen können", so Worm weiter.

Ist man also wegen mangelnder Bereifung schuld an einem Unfall, zahlt auch die Versicherung nicht immer den eigenen Schaden: "Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird den Schaden des Gegners zwar auf jeden Fall zahlen. Für den Bereich Kasko ist aber eine Einzelentscheidung erforderlich. Ist dieses Ereignis auf die falschen Reifen zurückzuführen, wird eine entsprechende Quote vereinbart, die festlegt, wie viel vom Eigenschaden übernommen wird", informiert Günter Scheidhauer, Abteilungsleiter Schaden der Saarland Versicherung. Da kann man von Glück sagen, dass sich die Lage auf unseren Straßen momentan gebessert hat: "Wir haben in den letzten Wochen bei Unfallaufnahmen oder Verkehrskontrollen nicht feststellen können, dass die Autos mangelhaft bereift waren", sagt Erwin Mohns, Polizeihauptkommissar und stellvertretender Dienststellenleiter der Polizei-Inspektion Sulzbach. Das bestätigt auch Thomas Worm: "Die Leute sind vernünftiger geworden, man kann nicht erkennen, dass die Unfälle in diesen Wintermonaten bisher auf Sommerbereifung zurückzuführen sind, auch nicht bei Blechschäden mit Lkw", so der Polizeihauptkommissar.

Aber nicht nur die Bereifung schütze vor Unfällen: "Mit Winterreifen ist man nicht immun vor Gefahren, oberstes Gebot ist eine der Witterung angepasste Fahrweise, im schlimmsten Fall - etwa bei Blitzeis - sollte die Fahrt unterbrochen werden", empfiehlt Worm und verweist auf Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung. ane

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