"Die letzten Jahre waren die Hölle"

Völklingen/Darmstadt. Zehn lange Jahre zog sich das Martyrium von Horst Arnold hin, das den Lehrer im September 2001 wie aus heiterem Himmel traf. Damals, als sechs Polizisten mit Haftbefehl vor der Haustür des Gymnasiallehrers für Biologie und Sport im südhessischen Reichelsheim standen und ihn abführten. Seine damals 36-jährige Kollegin Heidi K

 Großes Medien-Interesse: Horst Arnold (2. von rechts) und sein Anwalt Hartmut Lierow (3. v.r.) geben nach dem Freispruch im Juli 2011 in Kassel Interviews. Foto: Andreas Fischer

Großes Medien-Interesse: Horst Arnold (2. von rechts) und sein Anwalt Hartmut Lierow (3. v.r.) geben nach dem Freispruch im Juli 2011 in Kassel Interviews. Foto: Andreas Fischer

Völklingen/Darmstadt. Zehn lange Jahre zog sich das Martyrium von Horst Arnold hin, das den Lehrer im September 2001 wie aus heiterem Himmel traf. Damals, als sechs Polizisten mit Haftbefehl vor der Haustür des Gymnasiallehrers für Biologie und Sport im südhessischen Reichelsheim standen und ihn abführten. Seine damals 36-jährige Kollegin Heidi K. hatte den Mann, der seit fünf Jahren in Völklingen lebt, bezichtigt, sie in einer Schulpause anal vergewaltigt zu haben. Eine Lüge, wie vergangene Woche der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte (wir berichteten).Erst im Juli vergangenen Jahres hatte das Landgericht Kassel Arnold freigesprochen - doch die fünfjährige Haftstrafe hat er vollständig abgesessen. Die Frau habe ein "an sich kaum glaubhaftes Geschehen geschildert", betonte der Kasseler Richter. "Es ist davon auszugehen, dass die Zeugin gelogen und die Geschichte von vorn bis hinten erfunden hat."

Zu spät für Horst Arnold: Über 1800 Tage verbrachte er hinter Gittern, davon 700 in einer Psychiatrie. Es folgten weitere Jahre unter Führungsaufsicht. Einen Beruf fand der Lehrer nach seiner Entlassung nicht - zu gravierend lastete die Verurteilung wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Nötigung im polizeilichen Führungszeugnis auf dem heute 53-Jährigen. Er lebt seitdem von Hartz IV. Anders das vermeintliche Opfer, das nach wie vor als Lehrerin volle Bezüge bezieht.

Horst Arnold, der sich nicht mehr persönlich vor der Presse äußern möchte, lässt über seinen Anwalt Hartmut Lierow der SZ mitteilen, dass er nun um Entschädigung kämpfen will. Dass er darauf Anspruch hat, hatte ihm das Landgericht Kassel zugestanden. Neben einem Teil der Anwaltshonorare von 40 000 Euro hat der zu Unrecht Verurteilte Anspruch auf eine Haftentschädigung, die laut Gesetz auf 25 Euro pro Tag festgelegt ist - minus sechs Euro für Verpflegung. Er bekäme demnach rund 34 000 Euro. Auch will Lierow Entschädigung für Arnolds Verdienstausfall beantragen, die Höhe hierfür habe er aber noch nicht berechnet. "Dieser Betrag ist kaum geeignet, das Unrecht, welches meinem Mandanten widerfahren ist, angemessen zu kompensieren", findet Anwalt Lierow. Seit August 2011 fordert er das hessische Kultusministerium dazu auf, seinen Mandanten wieder als Lehrer einzustellen. Juristisch hat Arnold darauf keinen Anspruch. Lierow sieht das Land Hessen, das ein Fehlurteil gesprochen hat, moralisch in der Pflicht, Arnold beruflich zu rehabilitieren. Es sei "ein äußerst fadenscheiniges Argument" des Ministeriums, das darauf gepocht hatte, erst die BGH-Entscheidung abzuwarten.

Nach dem rechtskräftigen Freispruch könne sich Arnold jederzeit um eine erneute Einstellung als Lehrer bewerben, heißt es aus dem Ministerium, allerdings: "Seine Eignung für die Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen muss wie bei jeder Einstellung in den hessischen Schuldienst geprüft werden."Auf die SZ-Frage, warum dies nicht bereits früher möglich gewesen ist, äußert sich das Ministerium nicht.

Vorwürfe erhebt Hartmut Lierow auch gegenüber der Staatsanwaltschaft Darmstadt. Zwar habe sie Anfang 2008 ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Freiheitsberaubung gegen Heidi K. eingeleitet, dieses aber in Hinblick auf das wieder aufgenommene Verfahren in Kassel ruhen gelassen. "Nichts zu machen, stellt in meinen Augen eine unverantwortliche Verletzung der Amtspflichten dar", sagt Lierow, der von der Staatsanwaltschaft eine Anklage oder eine Einstellung des Verfahrens gegen die Lehrerin erwartet hätte.

Die Staatsanwaltschaft wollte sich nicht zu den Vorwürfen äußern, aber: "Nachdem das Urteil des Landgerichts Kassel nunmehr rechtskräftig geworden ist, werden wir die Ermittlungen wieder aufnehmen." Sie rechnet damit, dass es "in Kürze" zu einem Verfahrensabschluss kommen wird. "Die letzten zehn Jahre waren die Hölle", sagte Horst Arnold in seinem Schlusswort vor dem Kasseler Landgericht. Normalität ist in seinem Leben bislang noch nicht wieder eingekehrt. "Die Zeugin hat die Geschichte erfunden."

Richter in Kassel

Chronik

28. August 2001: Angebliche Vergewaltigung der Kollegin.

Anfang September 2001: Heidi K. erstattet Anzeige, Arnold kommt in U-Haft. Januar 2002: Die Staatsanwaltschaft Darmstadt erhebt Anklage.

24. Juni 2002: Das Landgericht Darmstadt verurteilt Arnold wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Die Revision wird im Dezember vom BGH verworfen.

März 2008: Anwalt Hartmut Lierow beantragt die Wiederaufnahme des Falls.

13. April 2011: Das Verfahren wird wieder aufgenommen. Zuständig ist nun das Landgericht Kassel.

5. Juli 2011: Arnold wird freigesprochen.

9. Februar 2012: Der BGH bestätigt das Kasseler Urteil. red

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