Die meisten Betreuer sind Familienangehörige Die Hälfte der Betreuer sind Verwandte

Saarbrücken · Im Saarland werden knapp 20 000 Menschen betreut. Für Berufsbetreuer fehlt ein Berufsbild, beklagt der Verband.

 Eine Betreuerin kümmert sich um eine Frau, die nicht mehr selbständig ihre Angelegenheiten regeln kann. Für Berufsbetreuer gibt es jedoch kein festgelegtes Berufsbild, klagen Verbände.

Eine Betreuerin kümmert sich um eine Frau, die nicht mehr selbständig ihre Angelegenheiten regeln kann. Für Berufsbetreuer gibt es jedoch kein festgelegtes Berufsbild, klagen Verbände.

Foto: picture alliance / dpa/David Hecker

Wohl dem, der frühzeitig eine Patientenverfügung, Vorsorge- und Betreuungsvollmacht ausgefüllt hat. Denn wenn dann eines Tages die Kräfte schwinden, sei es geistig oder körperlich, ist genau beschrieben, wer der Betreuer werden soll. Nach Angaben des saarländischen Justizministeriums waren Ende des Jahres 2016 im Saarland 19 326 Betreuungsverfahren anhängig. Seit 2003 hat sich die Zahl der betreuten Menschen, viele von ihnen leiden unter Demenz und Alzheimer, auf um die 20 000 eingependelt. Doch bevor der Betreuer aktiv werden kann und die Alltagsgeschäfte gegenüber Rentenversicherung, Finanzamt oder Pflegekasse übernimmt, entscheidet ein Amtsrichter darüber, wen er zum Betreuer bestellt. Gut 50 Prozent der Betreuer waren zum Jahresende 2016 Familienangehörige, gut zwölf Prozent waren familienfremde ehrenamtliche Betreuer, fünf Prozent waren Rechtsanwälte, die als Berufsbetreuer von den Richtern bestellt. wurden und gut 28 Prozent waren Berufsbetreuer, die sich aus allen möglichen Berufen rekrutieren. Denn der Beruf des Berufsbetreuers ist nicht gesetzlich geregelt oder geschützt. Der Rest seien Vereinsbetreuer (3,6 Prozent), Behördenvertreter, Vereine und Behörden, hieß es.

Die Amtsrichter bestellen Betreuer auf Antrag der Betroffenen, von Familienmitgliedern oder Ärzten. Wenn ein Volljähriger wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann. Das ist für die Betroffenen ein herber Einschnitt, noch vor mehr als 25 Jahren wurden sie dann bevormundet. Deshalb wird gerade im Saarland landauf, landab das Jubiläum des Betreuungsrechts gefeiert. Ein Berufsbetreuer darf demnach nur vom Amtsrichter bestellt werden, wenn keine andere geeignete Person für die Übernahme der Betreuung zur Verfügung steht. „Kommt kein Familienangehöriger in Betracht, versucht das Gericht, einen anderen ehrenamtlichen Betreuer, zum Beispiel einen Freund, zu finden“, sagte Eva Süßdorf vom Justizministerium der SZ. Berufsbetreuer kämen erst zum Zuge, wenn alle ehrenamtlichen Lösungen nicht funktionieren würden. „Ein gesetzlich fixiertes Berufsbild existiert für die Tätigkeit eines Berufsbetreuers bislang nicht“, erklärte Süßdorf. Auch sei der Berufsbetreuer kein Ausbildungsberuf oder ein Beruf, der ein Hochschulzeugnis voraussetze. Professionelle Betreuer haben demnach mehr als zehn Betreuungen, die mehr als 20 Wochenstunden Arbeit erfordern. Ehrenamtliche Betreuer werden pauschal mit 399 Euro im Jahr seitens des Staates bezahlt, die Berufsbetreuer hingegen bekommen bis zu 44 Euro pro Betreuungsstunde. Justizminister Stephan Toscani (CDU) hält es für „erwägenswert“, die gesetzlichen Zulassungskriterien, die gesetzliche Definition einer Mindest-Qualifikation sowie eines Berufsbildes für Berufsbetreuer zu normieren.

Brigitte Barth vom Bundesverband der Berufsbetreuer (Landesverband Saarland) beklagte gegenüber der SZ, dass es seit zwölf Jahren keine Vergütungsanpassung für die Berufsbetreuer mehr gegeben habe. Zudem forderte sie ein Gesetz, das das Berufsbild klar festlegt. „Bisher ist es Sache der Richter, ob man an einen Elektriker oder eine Rechtsanwalt als Berufsbetreuer gerät“, sagte Barth. Es gebe keine Kriterien dafür. „Das ist ein Skandal 25 Jahre nach Einführung des Betreuungsrechts“, kritisierte Barth. Die vielen „schwarzen Schafe“, die sich unter den Berufsbetreuern tummelten, seien ein „Systemproblem“. Barth, die selbst Sozialarbeiterin ist, sagte weiter, dass die im Bundesverband organisierten Berufsbetreuer aufgrund der ungenügenden Vergütungen ein Drittel der Zeit unentgeltlich arbeiteten.

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