Ergebnisse einer Pilotstudie Hilfswerk sieht Nachholbedarf bei Kinderrechten im Saarland

Berlin/Saarbrücken · Das Saarland hat nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerks erheblichen Nachholbedarf bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

Deutsches Kinderhilfswerk sieht Nachholbedarf bei Kinderrechten im Saarland
Foto: dpa/Oliver Dietze

Nach den Ergebnissen eines ersten Kinderrechte-Index sehe man Nachholbedarf bei der Mitbestimmung von Kindern in Politik und Schulen, sagte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, am Mittwoch. Aber auch bei der Medienbildung in Schulen oder Informationen für Eltern über Förderangebote gebe es noch Bedarf.

In der Pilotstudie „Kinderrecht-Index“ seien fünf Rechte in den Mittelpunkt gestellt worden: Das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Bildung und das Recht auf Ruhe, Freizeit und Erholung. Am besten werde für das Saarland die Umsetzung des Kinderrechts auf Ruhe, Freizeit und Erholung beurteilt. Bei den anderen Rechten wird der größte Entwicklungsbedarf gesehen. Als Beispiele für Verbesserungen nannte das Hilfswerk eine verbindliche Verankerung der Beteiligungsrechte von Kindern im Kommunalselbstverwaltungsgesetz oder auch die Sicherheit der Schulwege und die Spielplatzangebote.

Das Saarland ist zusammen mit Hessen, Hamburg und Sachsen-Anhalt als unterdurchschnittlich eingeordnet. Am besten würden Kinderrechte in Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein umgesetzt. „30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention stehen wir in Deutschland kinderrechtlich vor einem föderalen Flickenteppich“, sagte Krüger.

Der Index des Kinderhilfswerks basiert den Angaben zufolge auf einem Methodenmix. Auf Grundlage von vorhandenen öffentlichen Daten wurden mit eigenen Erhebungen 64 Kinderrechte-Indikatoren gebildet.

Der saarländische Landtag wird sich in seiner Sitzung am Mittwoch (4. Dezember) mit den Rechten von Kindern beschäftigen. Die Absicht der Bundesregierung, die Grundrechte von Kindern ins Grundgesetz aufzunehmen, soll vom Landtag begrüßt werden.

(dpa)
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