Cattenom Deutsche Klage gegen Cattenom möglich

Trier · Gutachterin sagt , dass Rheinland-Pfalz und das Saarland rechtliche Schritte gegen das Akw in Frankreich einlegen können.

 Trügerische Idylle an der Mosel: Blick auf das umstrittene Atomkraftwerk im lothringischen Cattenom.

Trügerische Idylle an der Mosel: Blick auf das umstrittene Atomkraftwerk im lothringischen Cattenom.

Foto: Foto © Rich Serra - www.rich-se/Rich Serra

Mit jeder neuen Panne im Atomkraftwerk Cattenom wird die Forderung aus Saarbrücken und Mainz lauter: Abschalten. Doch erreicht worden ist bislang nichts. Trotz des Protests der Politik und weiter Teile der Bevölkerung haben sich das Saarland und Rheinland-Pfalz bislang auch schwer getan mit einer Klage gegen die über 30 Jahre alte Anlage in Cattenom. Ende August vorigen Jahres hatte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) dann angekündigt, dass Rheinland-Pfalz und das Saarland gemeinsam prüfen würden, ob eine Klage gegen Cattenom überhaupt möglich ist. Dazu hatten beiden Länder eine Pariser Anwaltskanzlei beauftragt, ein Gutachten zu erstellen.

Gestern hat die rheinland-pfälzische Umweltministerin nun gemeinsam mit dem saarländischen Umweltstaatssekretär Roland Krämer (SPD) das Ergebnis des Gutachtens vorgestellt. Doch ob die beiden Länder nun klagen werden, steht noch immer nicht fest. Denn das Rechtsgutachten zeigt lediglich, dass eine Klage gegen den Weiterbetrieb der Anlage nach französischem Recht möglich ist. Allerdings, so Höfken: „Wir müssen nachweisen, dass es schwerwiegende Risiken durch den Pannenreaktor gibt.“ Was genau schwerwiegende Risiken sind, das ist allerdings gesetzlich weder in europäischem noch im französischen Recht klar festgelegt, sagte Anouk Darcet-Felgen, eine der Verfasserinnen des Gutachtens. Darin heißt es auch, dass die Aussichten auf Erfolg einer solchen Klage und danach auf eine Stilllegung des Kraftwerks „angesichts der geringen Zahl an Präzedenzfällen“, also vergleichbarer Urteile, schwer abzuschätzen seien. Um die Risiken überhaupt erst einmal festzustellen, haben die beiden Bundesländer nun ein technisches Gutachten beim renommierten Freiburger Öko-Institut in Auftrag gegeben. Mit Ergebnissen dieser Expertise rechnet man im Herbst. Erst dann werde entschieden, ob eine Klage realistische Erfolgsaussichten habe.

Für Höfken ist klar: Cattenom entspricht nicht dem europäischen Sicherheitsstandard für Atomkraftwerke. Sie stützt sich dabei auf ein Gutachten der Grünen-Bundestagsfraktion. Danach ist die seit 1986 am Netz befindliche Anlage nicht ausreichend gegen Erdbeben, Flugzeugabstürze und Hochwasser geschützt. Der saarländische Umweltstaatssekretär Krämer verwies zudem auf eine Meldung von vergangener Woche. Demnach gibt es in acht französischen Kernkraftwerken, darunter Cattenom, ein sicherheitsrelevantes Problem. Doch all’ das reicht nach Ansicht von Anwältin Darcet-Felgen nicht aus, um im Sinne des französischen Rechts als schwerwiegendes Risiko anerkannt zu werden. Zudem kann nicht direkt Klage eingereicht werden. Zunächst müssten die Länder Frankreichs Premier förmlich um eine Stilllegung von Cattenom bitten. Tut er das nicht oder reagiert er binnen zwei Monaten nicht darauf, kann Klage beim Verwaltungsgericht in Straßburg eingereicht werden. Das dürfte frühstens im Frühjahr 2018 der Fall sein. Das Saarland und Rheinland-Pfalz rechnen mit Kosten von 300 000 Euro für die Klage und die Gutachten. Man werde alle juristischen und politischen Möglichkeiten ausschöpfen, damit Cattenom abgeschaltet werde, sagte Krämer.

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