Der Tod wird in Riegelsberg etwas teurer

Riegelsberg. Einstimmig - bei Enthaltung der Linken - hat der Riegelsberger Gemeinderat am Dienstagabend eine Erhöhung der Friedhofsgebühren beschlossen. Die Gebühren steigen in Abhängigkeit von der Grab- und Bestattungsart um acht bis elf Prozent. Letztmalig erhöht wurden die Friedhofsgebühren im September 2000

Riegelsberg. Einstimmig - bei Enthaltung der Linken - hat der Riegelsberger Gemeinderat am Dienstagabend eine Erhöhung der Friedhofsgebühren beschlossen. Die Gebühren steigen in Abhängigkeit von der Grab- und Bestattungsart um acht bis elf Prozent. Letztmalig erhöht wurden die Friedhofsgebühren im September 2000. Nach dem Verbraucherindex sind die Kosten seither um 1,5 Prozent auf 16,5 Prozent gestiegen. Außerdem wurde die Mehrwertsteuer zwischenzeitlich um drei Prozentpunkte von 16 auf 19 Prozent erhöht. "Die Kostendeckung im Friedhofsbereich liegt deshalb derzeit nur noch bei 64 Prozent. Mit einer Gebührenerhöhung würden wir einen Kostendeckungsgrad von 85 Prozent erreichen, der dann auch der Kommunalaufsicht genügen würde", sagte Bürgermeister Klaus Häusle (SPD). Häusle betonte, dass Riegelsberg - im Vergleich zu den anderen Köllertalkommunen - noch günstige Gebühren erheben würde. "Außerdem diskutieren Heusweiler und Püttlingen im Moment auch eine Gebührenerhöhung, so dass die Gegenüberstellung der Gebühren für Riegelsberg noch positiver ausfallen wird", so Häusle weiter. Zustimmung für die Gebührenerhöhung gab es von fast allen Ratsfraktionen. So meinte Werner Hund (CDU): "Natürlich belasten Gebührenerhöhungen den Bürger. Aber die Kommunalaufsicht lässt uns keine andere Wahl." Das sahen die Linken nicht so. Ihr Sprecher Gerhard Heckmann sagte: "Es wurde von den vergangenen Räten versäumt, die Gebühren moderat anzuheben. Jetzt sollen wir reinhauen. Dem können wir nicht zustimmen." Einstimmige Zustimmung hingegen gab es bei der Neufassung der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof Riegelsberg sowie den Friedhof Walpershofen. "Wir reagieren mit der Neufassung der Satzung auf die neue EU-Dienstleistungsrichtlinie, auf die Situation, dass wir Platznot auf unseren Friedhöfen haben und auf die Nutzungsänderung der Grabstätten. So ist beispielsweise der Anteil der Urnenbestattungen in den letzten Jahren von 37 Prozent auf 52 Prozent gestiegen", sagte Klaus Häusle. Die wesentlichen Änderungen in der neuen Friedhofssatzung betreffen das Einebnen von Grabfeldern, die Reduzierung der Nutzungszeit sowie die Einführung neuer Grabarten. So werden beispielsweise die Nutzungszeiten der Gräber von 30 auf 20 Jahre reduziert (bei Urnengräbern von 20 auf 15 Jahre). Und es werden vier neue Grabarten eingeführt: Urnenrasenreihengräber, Urnenrasentiefengräber, anonyme Urnenrasengräber sowie Urnenstelen. "Das sind Grabarten, die sonst nirgendwo angeboten werden", betonte Häusle. Die neue Satzung und auch die neuen Friedhofsgebühren treten am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

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