Anzeigen-Sonderseite Der Sicherungsschein für Pauschalreisen

Wofür es ihn gibt, und wann er greift

Viele Urlauber sind aktuell von der Pleite eines großen Reiseveranstalters betoffen und alle reden vom Sicherungsschein. Der kann bei einer Insolvenz nämlich bares Geld wert sein.

Warum eigentlich? Ein Reiseveranstalter macht es Reisenden einfach: Er organisiert Flüge, Hotels sowie vielleicht Ausflüge und zahlt dafür direkt an die Anbieter. Selbiges natürlich nur so lange, wie er Geld hat. Bei einer Pleite wird der Urlauber im schlimmsten Fall vom Hotel vor die Tür gesetzt und hat noch nicht mal einen Flug, um nach Hause zu kommen.

Deshalb ist der Sicherungsschein so wichtig, der zusammen mit den Reiseunterlagen ausgehändigt wird. Er ist der Nachweis dafür, dass sich ein Anbieter von Pauschalreisen für den Fall einer Insolvenz abgesichert hat. Die Verpflichtung dazu ist gesetzlich geregelt.

Im Sicherungsschein sind der Name des Reisenden vermerkt sowie Name und Anschrift des Versicherers, an den sich betroffene Verbraucher normalerweise wenden können.

Der Sicherungsschein gibt außerdem Auskunft über die Beschränkung der Haftungssumme. Unbedingt zu beachten ist, das der ausgehändigte Sicherungsschein ein Original ist! Ein Fax oder eine Kopie sollten niemals akzeptiert werden. Der Schein darf auch keine Korrekturen oder andere Änderungen aufweisen, da sonst im Notfall keine Ansprüche geltend gemacht werden können.

Auf dem Sicherungsschein muss der Name des Veranstalters eingetragen sein und mit dem auf der Buchungsbestätigung übereinstimmen. Auch die Veranstalternummer muss vermerkt sein.

Der Schein wird als eigenes Druckstück oder als Ausdruck eines EDV-Reservierungssystems beigelegt. Er kann auch unter Umständen auf die Rückseite der Reisebestätigung gedruckt sein. Bei elektronischer Buchung sollte er als Datei angehängt sein.

Reisende, die den Sicherungsschein nicht mit im Gepäck hatten – wie schon passiert – mussten sich schon selbst um die Rückreise kümmern. Man sollte also den Sicherungsschein unbedingt zusammen mit allen anderen Reiseunterlagen mitführen.

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