Der Ortsrat darf nicht über Gestaltung der Kreisel entscheiden

St. Ingbert. Der Ortsrat St. Ingbert-Mitte will auch weiterhin von seinem Vorschlagsrecht Gebrauch machen, wenn es um die Gestaltung von Kreisverkehren im Stadtbezirk geht

St. Ingbert. Der Ortsrat St. Ingbert-Mitte will auch weiterhin von seinem Vorschlagsrecht Gebrauch machen, wenn es um die Gestaltung von Kreisverkehren im Stadtbezirk geht. Daran ändert sich nach Einschätzung von Ortsvorsteher Klaus Tussing auch nichts durch ein Schreiben des Landesverwaltungsamtes als Kommunalaufsicht, das die Stadtverwaltung dem Gremium in seiner Sitzung am Montagabend zur Kenntnis gab. Tussing hatte die Kommunalaufsicht gebeten, die Zuständigkeiten für die Gestaltung der Verkehrskreisel in der Mittelstadt zu klären. Für die Aufsichtsbehörde ist die Rechtslage klar, insbesondere wenn es um Kreisel auf Landstraßen geht. Hier habe das Land die Unterhaltung der Straßen an die Stadt übertragen und damit sei diese "auch für die Ausgestaltung und Pflege der dortigen Kreisverkehranlagen zuständig". Der Ortsrat habe daher hier kein Entscheidungsrecht. Tussing begrüßt diese "eindeutige Klarstellung". Die Absicht, neue Ideen für einzelne Kreisverkehre einzubringen, bleibe bestehen - durch Vorschläge an den Stadtrat. schet

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