Nebentätigkeit bei Düsseldorfer Unternehmen Der Nebenjob eines Top-Beamten

Saarbrücken · Ammar Alkassar arbeitet als Innovations-Vordenker nicht nur für das Land, sondern auch für ein privates Unternehmen. Daran gibt es jetzt Kritik.

Nur wenige Tage, nachdem Ammar Alkassar seine Arbeit als Innovationsbevollmächtigter aufgenommen hat, wird Kritik laut.

Nur wenige Tage, nachdem Ammar Alkassar seine Arbeit als Innovationsbevollmächtigter aufgenommen hat, wird Kritik laut.

Foto: Staatskanzlei/A.Alkassar/Paul Hiller

Der neue Bevollmächtigte für Innovation und Strategie der Landesregierung hat kaum seine Arbeit aufgenommen, da wird bereits Kritik laut. Grund ist Ammar Alkassars Beratertätigkeit bei dem Düsseldorfer Unternehmen Statkraft Ventures, das Technologie-Start-ups im Energiemarkt finanziert und berät. Ende Juli gab die Firma bekannt, dass Alkassar künftig als Partner für sie arbeiten werde.

Die Linksfraktion im Landtag sieht darin einen Interessenkonflikt, da Alkassar als Innovationsbeauftragter auch dafür sorgen soll, dass sich Start-ups im Saarland ansiedeln. Der wirtschaftspolitische Sprecher der Linken, Jochen Flackus, fordert, Alkassar müsse seine Nebentätigkeit aufgeben: „Herr Alkassar kann nicht unbefangen gleichzeitig für das Land arbeiten und ein privates Unternehmen in einem sehr ähnlichen Bereich beraten.“ Er ist zudem der Ansicht, dass Alkassars neue Aufgaben im Land so umfassend sind, das eigentlich keine Zeit für weitere Aktivitäten bleiben dürfte.

Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) hatte bei der Vorstellung des 42-Jährigen am Dienstag – bei der seine Tätigkeit für Statkraft Ventures unerwähnt blieb – erklärt, Alkassars Aufgabe sei es, die „zentralen Zukunftsfelder“ des Landes zu bearbeiten. Er solle den Strukturwandel in der Automobil- und Stahlindustrie vorantreiben, das Saarland attraktiv für Gründer machen und die Digitalisierung vorantreiben. Angesichts dieser vielfältigen Aufgaben dürften die Saarländer schon erwarten, „dass der neue Beauftragte sein Amt mit ganzer Kraft ausübt und nicht noch parallel andere Tätigkeiten ausübt“, meint Flackus.

Auch Grünen-Landeschef Markus Tressel sieht drohende Interessenkonflikte: „Es muss Transparenz geschaffen werden über die privaten Engagements des Beauftragten, und dann braucht es klare Grenzen, was geht und was nicht.“ Tressel sieht sich in seiner Kritik, bei dem neu geschaffenen Amt handele es sich um einen Versorgungsposten, bestätigt: „Offenbar kann man die als extrem wichtig verkaufte Stelle des Innovationsbeauftragten ja in Teilzeit ausüben und wird gleichzeitig voll dafür bezahlt und das auf Staatssekretärs­niveau.“

Alkassar erhält als politischer Beamter ein Bruttogehalt von rund 9200 Euro und ist direkt dem Ministerpräsidenten unterstellt. Wie viel er für seinen Job bei Statkraft Ventures erhält, verriet dessen Geschäftsführer Matthias Dill nicht: „Über Vertragsdetails geben wir grundsätzlich keine Auskunft.“ Alkassar selbst sagt: „Ich mache das nicht für den Nebenverdienst.“ Tatsächlich ist das eher unwahrscheinlich. Der 42-Jährige hatte 2015 sein IT-Sicherheitsunternehmen Sirrix nach Branchenschätzungen für 100 Millionen Euro verkauft.

Alkassars Motivation ist eine andere: „Die Tätigkeit ist wichtig, um technologische Entwicklungen mitzubekommen.“ Zugleich gehe es ihm darum, sein Netzwerk in der Branche auszubauen. Dies komme auch dem Saarland zugute. Seine Aufgabe bei Statkraft sei es, Start-ups zu bewerten. „Vom Arbeitsaufwand her ist das überschaubar.“ Einen Interessenkonflikt sieht er zum jetzigen Zeitpunkt nicht, da keines der Start-ups im Saarland tätig ist. Das bestätigt auch Dill: Das Unternehmen investiere in junge Unternehmen in ganz Europa und den USA. Keines davon befinde sich aktuell im Saarland. Sollte es doch einmal einen Fall geben, der mit dem Saarland zusammenhänge, würde er diesen abgeben, sagt Alkassar.

Auch die Landesregierung hat kein Problem mit dem Zusatz-Job. Alkassar sei kein Mitarbeiter von Statkraft Ventures, sondern nur beratend tätig, sagt Regierungssprecherin Anne Funk. Da die Firma auf dem internationalen Markt tätig sei, sei derzeit nicht erkennbar, dass Alkassar befangen sein könnte. Falls es doch mal eine Verquickung der Interessen geben sollte, sei er „gehalten, im Einzelfall von einer Tätigkeit abzusehen“. Funk betont, dass ein Beamter eine Nebentätigkeit nicht genehmigen lassen, sondern lediglich anzeigen müsse. Das habe Alkassar am 1. August getan. Nur wenn diese Tätigkeit seine „dienstlichen Interessen“ beeinträchtige, müsse der Dienstherr sie einschränken oder untersagen. Laut dem saarländischen Beamtenrecht dürfe die Nebentätigkeit pro Woche ein Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit, also insgesamt acht Stunden, nicht überschreiten. „Eine Höchstverdienstgrenze gibt es im Gesetz nicht“, sagt Funk.

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