Ein Gerichtsvollzieher im Saarland berichtet Der Mann, dem niemand gern die Tür aufmacht

Neunkirchen · Sein Job raubt ihm nicht den Schlaf. Auch wenn er ihn gelegentlich so aufwühlt, dass er etwas mit „heim nehmen“ muss. Sven Matthias ist seit elf Jahren Gerichtsvollzieher im Saarland. Einblicke in einen ungewöhnlichen Berufsalltag.

 Kein Job wie jeder andere: Gerichtsvollzieher Sven Matthias aus Neunkirchen muss viel einstecken. Die Laune verdirbt ihm das aber nicht.

Kein Job wie jeder andere: Gerichtsvollzieher Sven Matthias aus Neunkirchen muss viel einstecken. Die Laune verdirbt ihm das aber nicht.

Foto: SZ/Thomas Seeber

Einer muss ihn machen. Diesen Job, der für ihn nie ein „Kindheitstraum“ war. Für den ihn viele Betroffene hassen. Der ihm sogar einmal den unrühmlichen Titel „größtes Arschloch auf Erden“ eingebracht hat. Einer muss aktiv werden, wenn alles Bitten und Betteln nicht hilft, wenn Unternehmen und Privatleute nicht mehr an ihr Geld kommen. Dann hilft Sven Matthias – einer von 57 Gerichtsvollziehern im Saarland. Auch wenn er im Schnitt 50 Mal wöchentlich bei Schuldnern klingelt, geht er damit nicht hausieren. Fremden verrät er maximal, dass er „bei der Justiz“ arbeitet.

Am Eingang des Bürogebäudes nahe dem Neunkircher Bahnhof ist das schwer zu übersehen. Ein Landeswappen prangt über dem Namen des Gerichtsvollziehers. Im zweiten Stock sitzt ein 1,93 Meter großer Mann mit schwarzer Brille. Analytischer Blick, kräftige Statur. Nein, all das sei kein Einstellungskriterium. Auch Frauen übten den Beruf aus. 17 von 57 sind es derzeit im Saarland. In der Ausbildung gebe es derzeit sogar mehr Frauen als Männer, sagt Matthias, der als Vorsitzender der saarländischen Vertretung des Deutschen Gerichtsvollzieherbunds den Überblick hat. Über Termine und Fristen sowieso. Mehrere Kalender tapezieren die Wand seines wenige Quadratmeter kleinen Büros.

Matthias ist Justizbeamter, hat zuvor beim Amtsgericht gearbeitet. „Das war nicht das, was ich mein Leben lang machen wollte.“ Deshalb bewirbt er sich mit 27 um die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher, verspricht sich davon mehr Abwechslung. 20 Monate lang pendelt er zwischen Theorie und Praxis, zwischen Monschau in Nordrhein-Westfalen und Saarbrücken. Seit elf Jahren hat er, wie jeder Gerichtsvollzieher, seinen eigenen Bezirk. „Wiebelskirchen, Elversberg und ein paar Straßen in Neunkirchen.“ Um 7.30 Uhr fährt er täglich ins Büro. „Zehn- bis Zwölf-Stunden-Tage hat man schon an der Backe.“ Eine Backe, die auch sonst viel aushalten muss.

Reagiert ein Schuldner nicht auf einen Vollstreckungsbescheid, kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung beantragen. Voraussetzung ist ein Vollstreckungstitel – die amtliche Urkunde, die den Anspruch dokumentiert. Danach gibt es drei Optionen: „gütliche Erledigung“, Pfändung oder Vermögensauskunft. Im ersten Fall versucht Matthias dem Säumigen entgegen zu kommen. Stichwort: Ratenzahlung. Fast alles läuft persönlich. Matthias fährt hin und klingelt. „Oft macht mir keiner die Tür auf.“ Doch das heißt nicht, dass man hinterher nicht weiß, dass er da war.

Das Schreiben, das Schuldnern 14 Tage Reaktionszeit einräumt, hat Matthias immer in der Tasche. Manchmal muss er es gar nicht erst hinterlassen. In etwa 40 Prozent der Fälle reagiert der Mensch am anderen Ende. Der alleinstehende Herr, das Paar oder die Großfamilie. „Querbeet“, sagt Matthias. „Vom Hartz-IV-Empfänger bis zum Arzt.“ Heutzutage sei es ein Leichtes, sich zu verschulden. Paypal, Amazon und Co: Online-Versandhandel und andere digitale Anbieter bilden neben Mobilfunkunternehmen die Haupt-Gläubiger-Gruppe. Aus zwölf Euro werden durch Verzug innerhalb weniger Wochen auch mal satte 400. Aber nicht immer landen die am Ende beim Gläubiger: „Auf den Vollstreckungstiteln haben wir öfter mal Adressen und Namen, die gar nicht existieren.“ Auch deshalb plädiert Matthias für eine verpflichtende Ausweisnummer-Eingabe vor jedem Internetkauf.

Die moderne Welt, in der Kunden fast alles über Finanzierung auf Raten bezahlen können, hat auch Pfändungen schwieriger gemacht, sagt der Gerichtsvollzieher. Handys oder Laptops kann Matthias nur dann pfänden, wenn der Schuldner auch Eigentümer ist. Das ist bei Ratenzahlung nicht immer der Fall. Schranken setzt auch Paragraph 811 der Zivilprozessordnung: Demnach gelten bestimmte Gegenstände als unpfändbar, beispielsweise Eheringe, Fernseher, künstliche Gliedmaßen, Dienstkleidung, aber auch: „Kleintiere in beschränkter Zahl sowie eine Milchkuh oder nach Wahl des Schuldners statt einer solchen insgesamt zwei Schweine, Ziegen oder Schafe (...).“ Der Gerichtsvollzieher schmunzelt. „Die Pfändung ist auf dem absteigenden Ast.“ Vor zehn Jahren seien im Saarland 1500 Pfändungen im Jahr der Regelfall gewesen. Heute komme das nur noch circa 400 Mal vor.

Üblicher sei die Vermögensauskunft. Der Schuldner muss Informationen zu Arbeitgeber, Wohngeld und Lebensversicherungen preisgeben – sonst drohen ihm schlimmstenfalls sechs Monate Haft. Ja, er habe schon mit einem Haftbefehl vor einer Tür gestanden, sagt Matthias. Und ja, er hätte es fünfmal nicht ohne Polizei geschafft. Lebt man als Gerichtsvollzieher gefährlich? „Ja.“ Morddrohungen im Büro? „Leider auch schon vorgekommen.“

Doch häufig trifft Matthias vor allem auf Verzweiflung, wenn er seinen unerwarteten Besuch abstattet. Auf Menschen, die in Tränen ausbrechen und sich schämen. „Es gibt Schuldner, die mir leid tun, und andere, die zum 25. Mal einen Handy-Vertrag abschließen, den sie nicht bezahlen können. Sie können nicht jeden Fall psychisch mit heim nehmen.“

Zwölf bis 15 Mal im Jahr kommt er jedoch nicht umhin, etwas „mit heim“ zu nehmen. Wenn er anderen nämlich das Heim wegnehmen muss. Auf Vollzieher-Deutsch: Zwangsräumung. Seiner Einschätzung nach 600 bis 700 jährlich im Saarland.

An einen seiner härtesten Fälle denkt der 40-Jährige nur ungerne zurück. Eine „Kindeswegnahme“ – bisher einmalig in seiner Karriere. „Gott sei Dank.“ Ein Elfjähriger sollte zum sorgeberechtigten Vater ziehen. Mutter und Kind weigerten sich. Matthias muss den Jungen gegen seinen Willen und mit Hilfe der Polizei dem Vater übergeben. „Ein Riesen-Kampf. So etwas geht an die Substanz.“

Ein weiterer Kampf: der mit den Reichsbürgern. Aktuell schlägt er sich in seinem Bezirk mit zwei Anhängern der Bewegung herum, in seinem Faxgerät stapeln sich regelmäßig dubiose Schreiben des „Freistaats Preußen“, adressiert „an die alliierten restitutiven Besatzermächte des 2. Weltkriegs“. Warum bekommt er das? „Keine Ahnung“, sagt Matthias. „Das sind Menschen, die die BRD und dementsprechend die Gesetze zur Zwangsvollstreckung nicht anerkennen“, sagt er und schüttelt den Kopf. Wenn einer von ihnen mal aggressiv wird, hält Matthias sich zurück. „Ich lasse mir für Neckermann und Co. nicht die Nase brechen.“

Ein kurzes, selbstironisches Lächeln. Dann durchdringt ein schriller Klingel-Ton das kleine Büro. Matthias hebt ab. „Ja, genau, ich habe Sie vorgeladen… Ja, Sie müssen vorbeikommen… Beziehen Sie Hartz-IV?...Bitte denken Sie an die Dokumente.“

Der Anrufer zeigt sich kooperativ. Matthias wird nicht vergebens an seiner Haustür klingeln müssen. „Nein, das ist definitiv kein Job wie jeder andere“, bilanziert der Justizbeamte. Aber einer muss ihn eben machen.

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