Der Alkohol-Grenzwert für Fahrradfahrer liegt noch bei 1,6 Promille. Diesen wollen die Innenminister senken. Finden Sie das gut?

Saarbrücken · Wer in Deutschland mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut Fahrrad fährt, begeht eine Straftat. Allerdings können sich Radler auch schon mit einem deutlich geringeren Pegel eine Strafanzeige einhandeln, wenn sie etwa Schlangenlinien fahren.

Betrunkene Radfahrer stellen eine Gefahr für sich und andere dar und damit müsse Schluss sein, so die Meinung des nordrhein-westfälischen Innenministers Ralf Jäger (SPD). Er fordert eine Absenkung der Promillegrenze für Radfahrer auf 1,1 Promille. Sagen Sie uns Ihre Meinung: Soll der Alkohol-Grenzwert für Fahrradfahrer gesenkt werden?

Stimmen Sie bis Donnerstag, 30. Mai, 24 Uhr, für JA unter Tel. (01379) 37 11 35-1, oder für NEIN unter (01379) 37 11 35-0 oder unter www.saarbruecker-zeitung.de/abstimmung. Ein Anruf kostet 50 Cent aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen.

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