Damit alle ankommen Den Fahrkartenpreis macht der saarländische Verkehrsverbund

Saarbrücken · Rund 500 Arbeitsplätze im Stadtwerke-Konzern hängen an der Saarbahn GmbH. Sozialstandards im Nahverkehrsplan gelten nur für kommunale Firmen.

 So romantisch wirkt die Saarbahn im rechten Licht.

So romantisch wirkt die Saarbahn im rechten Licht.

Foto: Manuela Meyer

Egal, wer ab 2020 Busse und Bahnen in Saarbrücken betreibt – die Fahrkartenpreise bleiben davon erst mal unberührt. Denn anders als gemeinhin vermutet wird, ist es nicht die Saarbahn GmbH, die festlegt, was eine Bus- oder Bahnfahrt in der Landeshauptstadt kostet. Das macht der saarländische Verkehrsverbund, kurz saarVV.

Finanzielle Folgen hätte ein Betreiberwechsel im ÖPNV aber mit großer Wahrscheinlichkeit für die Belegschaft der Saarbahn GmbH. Das sind rund 450 Menschen. Betroffen wären außerdem rund 50 Mitarbeiter, die bei der Konzernmutter Stadtwerke für die Angelegenheiten der Saarbahn zuständig sind. Wenn nämlich ein privater Konkurrent der Saarbahn den Auftrag für den ÖPNV abjagt, dann müssen die Stadtwerke ihre Saarbahn GmbH auflösen.

In Pforzheim ist genau das eingetreten. Der Vertrag zwischen der Stadt und ihrem kommunalen Verkehrsbetrieb endete zum Beginn des Jahres 2017. Die Stadt kündigte im Amtsblatt der EU fristgerecht an, dass sie den Auftrag erneut an ihren kommunalen Betrieb geben wollte. Und weil im Pforzheimer ÖPNV bereits 2014 eine private Firma gescheitert war, rechnete die Stadt absolut nicht damit, dass schon für 2017 wieder ein privater Konkurrent auftreten würde. Doch das war ein fataler Irrtum. Die Bahntochter Regionalverkehr Südwest (RVS) präsentierte überraschend ein „eigenwirtschaftliches Angebot“. Die Stadt selbst konnte ein solches Angebot nicht nachreichen, weil sei keines vorbereitet hatte. Also musste die Genehmigungsbehörde beim Land Baden-Württemberg den Auftrag an die RVS vergeben. Danach wurde der kommunale Verkehrsbetrieb in Pforzheim abgewickelt. Rund 200 Menschen verloren ihren Job.  Etwa 60 kamen später bei der RVS unter – allerdings zu anderen Bedingungen.

Doch nicht allein die Belegschaft eines ausgestochenen kommunalen Betriebes hat mit Nachteilen zu rechnen, wenn die Genehmigungsbehörde des Landes den Auftrag an einen Privaten vergeben muss. Auch die Stadt gerät ins Hintertreffen. Wenn nämlich eine Stadt ihr eigenes Unternehmen mit dem ÖPNV beauftragt, dann sind die Stadt und ihr Verkehrsbetrieb die Vertragspartner. Wenn dann die Stadt eine neue Bus-Verbindung – zu einer neuen Klinik oder Schule – braucht, gibt sie das einfach bei ihrem Partner in Auftrag.

Wenn aber ein Privater mit einem „eigenwirtschaftlichen Angebot“ Erfolg hat, dann bekommt er den Auftrag nicht mehr von der Stadt direkt, sondern von der Genehmigungsbehörde beim Land. Vertragspartner sind dann der Private und die Landesbehörde. Wenn die Stadt nun eine neue Linie braucht, ist nicht gesagt, dass sie die auch bekommt, weil der Private ja den Auftrag nur gemäß der Bedingungen erfüllen muss, die zu Vertragsbeginn galten. Und wenn er kulanterweise doch eine neue Linie einrichtet, muss die Stadt dafür meist extra bezahlen.

Was der Betreiber des ÖPNV in einer Kommune zu leisten hat, welche Linien er in welchen Zeitabständen fahren lassen muss, welche Busse er wo und wie oft einsetzen muss usw. – das legt die Kommune in ihrem Nahverkehrsplan fest. Saarbrücken ist gerade dabei, seinen Plan zu überarbeiten.

Darin kann die Stadt auch festlegen, welche Sozialstandards ein Unternehmen im ÖPNV erfüllen muss, welche Tarifverträge für die Belegschaft gelten sollen und Ähnliches. Aber die Sozialstandards des Planes gelten nur für kommunale Unternehmen, private Konkurrenten müssen sich an diesen Teil des Planes nicht halten.

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