Dem "Kampftrinken" den Kampf angesagt

Homburg. In der jüngsten Bürgermeister-Dienstbesprechung mit Landrat Clemens Lindemann nutzten die Verwaltungsoberhäupter der Städten und Gemeinden des Saarpfalz-Kreises die Gelegenheit, um eine gemeinsame Erklärung zu unterzeichnen, die dem Schutz Jugendlicher vor den Folgen von verfrühtem und exzessivem Alkoholkonsum dienen soll

 Der missbräuchliche Alkoholkonsum bei Jugendlichen nimmt immer weiter zu, auch im Saarpfalz-Kreis. Foto: dpa

Der missbräuchliche Alkoholkonsum bei Jugendlichen nimmt immer weiter zu, auch im Saarpfalz-Kreis. Foto: dpa

Homburg. In der jüngsten Bürgermeister-Dienstbesprechung mit Landrat Clemens Lindemann nutzten die Verwaltungsoberhäupter der Städten und Gemeinden des Saarpfalz-Kreises die Gelegenheit, um eine gemeinsame Erklärung zu unterzeichnen, die dem Schutz Jugendlicher vor den Folgen von verfrühtem und exzessivem Alkoholkonsum dienen soll.

Die Erklärung, die von der Jugendpflege und dem Amt für soziale Sicherung des Saarpfalz-Kreises initiiert wurde, besagt, dass vor dem Hintergrund einer Besorgnis erregenden Zunahme missbräuchlichen Alkoholkonsums unter Jugendlichen einerseits und der behördlichen Verpflichtung zur Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzes andererseits, sich die Städte und Gemeinden gemeinsam mit dem Saarpfalz-Kreis für die Umsetzung eines Konzeptes "Gemeinsam für den Jugendschutz" einsetzen, heißt es in einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung.

Demnach wird bei Veranstaltungen, bei denen überwiegend jugendliche Besucher zu erwarten sind, von den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden im Rahmen der Genehmigung der Veranstaltungen darauf hingewirkt, dass die Veranstalter die Selbstverpflichtung "Jugendschutz" eingehen.

Zum Hintergrund: Entgegen der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist allen Ortes zu beobachten, dass insbesondere bei Großveranstaltungen, die überwiegend von Jugendlichen besucht werden, Kinder und Jugendliche durch ihren Alkoholkonsum und den damit verbundenen Folgeerscheinungen negativ auffallen.

Akute Alkoholvergiftungen, Prügeleien und alle weiteren nur denkbaren Folgeerscheinungen durch übermäßigen Alkoholkonsum sind all zu oft bei Jugenddiscos und ähnlichen Veranstaltungen zu beobachten. Es handele sich aber hier nicht um ein Problem, das nur im Saarpfalz-Kreis auftrete, heißt es weiter. Im gesamten Bundesgebiet werden mit Besorgnis ähnliche Beobachtungen gemacht. Die Zahlen der Suchtbeauftragten zum Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen sind alarmierend. Es stellt sich nunmehr die Frage, wie dieser Situation durch die öffentliche Hand zu begegnen ist. Sowohl die Jugendhilfe als auch die Ordnungsämter sind hier gefragt, um Veranstalter zu unterstützen, auf diese Problematik angemessen reagieren zu können.

In der Erklärung verpflichten sich nun die Ordnungsämter zusammen mit der zuständigen Jugendpflege, dass bei Veranstaltungen mit überwiegend jugendlichen Besuchern (zum Beispiel Jugenddisco), eine klar abgesprochene Verfahrensweise zur Sicherstellung des Jugendschutzes zum Tragen kommt.

Hierzu wird der Veranstalter zu einem gemeinsamen Gespräch mit Jugendpflege und Ordnungsamt ins Rathaus eingeladen, in dessen Verlauf die Rahmenbedingungen, unter der die Veranstaltung in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde stattfinden kann, erörtert werden. Es wird darauf hingewirkt, dass abschließend durch den Veranstalter eine Selbstverpflichtungserklärung ausgefüllt und unterschrieben wird. Diese benennt einzelne Eckpunkte, die bei der Durchführung der Veranstaltung in Bezug auf Jugendschutz obligatorisch sind.

Beispielhaft sind dies Alterskontrollen und das Untersagen von Aktionen, die den Alkoholabsatz fördern. Auch dürfen bei der Bewerbung der Veranstaltung keine Getränkepreise genannt werden. Zudem muss mindestens ein nichtalkoholisches Getränk angeboten werden, das sowohl im absoluten Preis als auch im Preis-Menge-Verhältnis, billiger ist, als das billigste alkoholische Getränk. Außerdem gilt für Veranstaltungen, zu denen mehr als 400 Besucher erwartet werden, dass der Veranstalter einen geeigneten professionellen Sicherheitsdienst zu engagieren hat. Die Alterskontrolle soll mittels farbiger Bändchen am Handgelenk erleichtert werden. Der Veranstalter könne so schnell erkennen, wem er Alkohol ausschenken dürfe und wem nicht, heißt es in der Erklärung weiter. Alle Bürgermeister waren sich mit Landrat Clemens Lindemann einig, dass diese gemeinsame Erklärung ein deutliches Signal zum Schutz der Jugend sei.

Landrat Clemens Lindemann abschließend: "Ziel der Aktion ist es, den Jugendschutz einerseits verbindlich, anderseits jedoch auch partnerschaftlich mit den Veranstaltern umzusetzen." red

 Die Verwaltungsoberhäupter bei der Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung bei der jüngsten Bürgermeister-Dienstbesprechung mit Landrat Lindemann. Foto: SZ/Steigner

Die Verwaltungsoberhäupter bei der Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung bei der jüngsten Bürgermeister-Dienstbesprechung mit Landrat Lindemann. Foto: SZ/Steigner

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