Datenschutz im Saarland künftig unter einheitlicher Aufsicht

Saarbrücken. Der saarländische Landtag berät am Mittwoch über den Plan der Landesregierung, ein unabhängiges Datenschutzzentrum einzurichten. Unter diesem Dach sollen unter der Leitung der Landesdatenschutzbeauftragten Judith Thieser die Zuständigkeiten für den Datenschutz im öffentlichen und im nichtöffentlichen Bereich zusammengefasst werden

Saarbrücken. Der saarländische Landtag berät am Mittwoch über den Plan der Landesregierung, ein unabhängiges Datenschutzzentrum einzurichten. Unter diesem Dach sollen unter der Leitung der Landesdatenschutzbeauftragten Judith Thieser die Zuständigkeiten für den Datenschutz im öffentlichen und im nichtöffentlichen Bereich zusammengefasst werden.Bisher ist die Zuständigkeit für Datenschutz-Verstöße in der Privatwirtschaft, wie sie in der Vergangenheit etwa bei der Telekom oder bei Lidl vorkamen, im Innenministerium angesiedelt. Diese Praxis steht jedoch im Widerspruch zur vom EU-Recht geforderten "völligen Unabhängigkeit" der Datenschutz-Aufsicht für den nichtöffentlichen Bereich, wie der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom März 2010 festgestellt hatte. Damit hatte sich der frühere Landesdatenschutzbeaufragte Roland Lorenz mit seiner Ansicht durchgesetzt, der die Ansiedlung der Kontrollbehörde im Innenministerium schon seit Jahren heftig kritisiert hatte.

Die Amtszeit von Lorenz, der als ausgesprochen regierungskritisch galt, war im vorigen Jahr nicht mehr verlängert worden, nachdem Ministerpräsident Peter Müller (CDU) von seinem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht und dem Landtag Thieser für das Amt vorgeschlagen hatte. Der nun vorliegende Gesetzentwurf von Innenminister Stephan Toscani (CDU) sieht dem Koalitionsvertrag gemäß vor, dass das Vorschlagsrecht des Ministerpräsidenten gestrichen und auf den Landtag übertragen wird.

Thieser soll künftig für die Ahndung und Verfolgung aller Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Datenschutzes zuständig sein. Wer gegen ihre Entscheidungen klagen will, kann direkt das Verwaltungsgericht anrufen, muss also kein Widerspruchsverfahren betreiben.

In Toscanis Entwurf heißt es, der wachsende elektronische Datenaustausch zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen erfordere eine einheitliche Beratung und Überwachung. Dies schaffe Synergieeffekte. nof

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