Datenschützerin will ihr Personal selbst auswählen

Saarbrücken. Die Landesdatenschutzbeauftragte Judith Thieser (Foto: Privat) verlangt vor der heutigen Landtagsanhörung über die Errichtung eines unabhängigen Datenschutzzentrums, dass sie künftig eine volle Personalhoheit erhält. Thieser besteht damit auf einer Forderung, die ihr Vorgänger Roland Lorenz vergeblich gegenüber der Landesregierung erhoben hatte

Saarbrücken. Die Landesdatenschutzbeauftragte Judith Thieser (Foto: Privat) verlangt vor der heutigen Landtagsanhörung über die Errichtung eines unabhängigen Datenschutzzentrums, dass sie künftig eine volle Personalhoheit erhält. Thieser besteht damit auf einer Forderung, die ihr Vorgänger Roland Lorenz vergeblich gegenüber der Landesregierung erhoben hatte. Bisher muss Landtagspräsident Hans Ley (CDU) bei der Zuweisung des Personals für die Behörde der Datenschützerin nur ein "Benehmen" mit ihr herstellen: Er muss sie konsultieren, kann sich aber über ihr Votum hinwegsetzen. Thieser besteht nun darauf, dass sie ihr Personal künftig in voller Autonomie selbst auswählt. In einem der SZ vorliegenden Schreiben Thiesers fordert sie, dass ihre Mitarbeiter stets auf ihren Vorschlag und im "Einvernehmen" mit ihr dem neuen Datenschutzzentrum zugewiesen werden sollen. Thieser verweist darauf, dass dies in anderen Bundesländern längst Praxis sei: Sechs hätten ein "Einvernehmen" bei der Personalauswahl gesetzlich festgeschrieben, neun das Vorschlagsrecht des Datenschutzbeauftragten. Auch das Personal des Bundesbeauftragten für den Datenschutz wird im "Einvernehmen" mit diesem ausgewählt.Keine Änderung schlägt das CDU-Mitglied Thieser bei der nötigen Mehrheit im Plenum für die Wahl des Datenschützers vor. Anders als im Saarland, wo die einfache Mehrheit reicht, ist in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt die Zustimmung von zwei Dritteln der Abgeordneten erforderlich. Dort muss sich die Koalition im Regelfall mit der Opposition einigen. Ministerpräsident Peter Müller (CDU) hatte den trotz seiner damaligen CDU-Mitgliedschaft als regierungskritisch geltenden Lorenz nach der ersten Amtszeit nicht mehr nominiert. Er gab Thieser, die im Gegensatz zu Lorenz von der Opposition abgelehnt wurde, den Vorzug. nof

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