Das Gleiche ist nicht Dasselbe

Saarlouis. Klaus Feld, Geschäftsführer Landesverbände Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, stutzte, als er die bundesweite Ausschreibung für Grundschulbücher in Saarlouis las. Nicht bloß, weil andere Kommunen an der Saar Wege gefunden hatten, wie bisher beim örtlichen Buchhandel zu kaufen

Saarlouis. Klaus Feld, Geschäftsführer Landesverbände Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, stutzte, als er die bundesweite Ausschreibung für Grundschulbücher in Saarlouis las. Nicht bloß, weil andere Kommunen an der Saar Wege gefunden hatten, wie bisher beim örtlichen Buchhandel zu kaufen.In der Ausschreibung steckte ein dicker Fehler, sagt Feld. Der Fehler offenbart nicht zuletzt Absonderlichkeiten, die auftreten, wenn zwei verschiedene Vorschriften zusammentreffen.

In der ersten Fassung der Ausschreibung waren außer den Büchern selbst auch Übungshefte und Lektürebücher enthalten (Umfang: 34 000 Euro). Der Preis dafür ist in der Entleihgebühr für die Bücher enthalten, den die Eltern zahlen. Dieses Material bleibt aber beim Schüler und wird nicht zurück gegeben.

Problem eins: Zwei Banknachbarn, sagen wir in der zweiten Klasse, haben sich die Bücher fürs Schuljahr ausgeliehen. Die Übungshefte gab's dazu. Beide werden die Übungshefte vollschreiben und behalten. Das eine Kind hat Eltern, die die Ausleihe selbst zahlen können. In diesem Fall sagt die Rechtsprechung laut Feld, komme ein Geschäft des Buchhändlers mit den Eltern zustande; nicht mit der Kommune, die Hefte und Bücher beschafft. In diesem Fall dürfe der Buchhandel keinen Rabatt geben. Den sozial schwächeren Eltern des Banknachbarn aber erlässt die Stadt die Leihgebühren - und überlässt den Kindern die Hefte. In diesem Fall kommt ein Geschäft mit der Kommune zustande. Und dann ist, so Feld, ein Rabatt erlaubt. Der Unterschied war in der Ausschreibung nicht berücksichtigt.

Problem zwei: Vor dem Schuljahr, zum Zeitpunkt der Ausschreibung, weiß niemand, wie viele Eltern die Leihgebühr zahlen und wie vielen sie erlassen wird. Wie viele Arbeitshefte also rabattiert werden dürfen. Laut Feld halten sich Handel und Ministerium im Saarland an einen Erfahrungswert. Ein solcher aber tauge rechtlich nicht für eine Ausschreibung.

Folglich kaufte nach einer Intervention Felds Saarlouis die Arbeitshefte und Lektüre auch für 2012 wie vorher beim örtlichen Handel.

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