Damit Mama Zeit fürs Baby hat

Kreis Neunkirchen. Heute vor genau 60 Jahren haben die bundesdeutschen Parlamentarier ein "Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter" verfasst. "Eine wichtige Regelung" findet Heike Neurohr-Kleer, Frauenbeauftragte des Landkreises Neunkirchen. Inzwischen ist das am 6. Februar 1952 in Kraft getretene Mutterschutzgesetz "selbstverständlich und wird gut umgesetzt

Kreis Neunkirchen. Heute vor genau 60 Jahren haben die bundesdeutschen Parlamentarier ein "Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter" verfasst. "Eine wichtige Regelung" findet Heike Neurohr-Kleer, Frauenbeauftragte des Landkreises Neunkirchen. Inzwischen ist das am 6. Februar 1952 in Kraft getretene Mutterschutzgesetz "selbstverständlich und wird gut umgesetzt." Im Gespräch mit der SZ erinnert die Frauenbeauftragte an eine Zeit, in der die Frauen bis kurz vor der Geburt am Fließband standen und auch direkt nach der Entbindung wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren mussten. "Der Schutz der Schwangeren und der Mütter ist eine uralte Forderung der Frauenbewegung", weiß Neurohr-Kleer. Im Jahr 1878 gab es in Deutschland erstmals eine Schutzregelung für frisch gebackene Mütter. In der Gewerbeordnung wurde ein Beschäftigungsverbot für Frauen bis drei Wochen nach der Geburt des Kindes ausgesprochen.Heute sieht der Gesetzgeber einen achtwöchigen Mutterschutz nach der Entbindung vor. "Diese Zeit muss in Anspruch genommen werden", sagt Christa Piro, Leiterin der Beratungsstelle pro familia in Neunkirchen. Doch bereits sechs Wochen vor dem Geburtstermin haben die Frauen das Recht zuhause zu bleiben. "Fast alle Frauen nutzen diese Zeit", weiß Piro. "Die sechs Wochen sind kein Urlaub, sondern geben den Frauen Gelegenheit, sich auf die Geburt vorzubereiten." In der Regel wüssten die Frauen im Kreis gut Bescheid über ihre Rechte als werdene Mütter. Diese Erfahrung macht sowohl Christa Piro als auch Frauenbeauftragte Heike Neurohr-Kleer. "Wenn ich meinem Arbeitgeber sage, dass ich schwanger bin, gibt es Schutzrichtlinien am Arbeitsplatz und einen gewissen Kündigungsschutz (während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung, Anmerkung d. Redaktion)", so Neurohr-Kleer. Die Frauenbeauftragte weiß aus eigener Erfahrung, wie wichtig es ist, "dass ich weiß, dass ich nicht bis zum letzten Tag vor der Geburt am Schreibtisch sitzen muss und finanziell abgesichert bin."

Kind ist kein Karriereknick

Landrätin Cornelia Hoffmann-Bethscheider kam nicht in den Genuss des Mutterschutzes. "Als mein Sohn geboren wurde, war ich freie Mitarbeiterin in einer Anwaltskanzlei", erinnert sich die Landrätin. Bis fünf Tage vor der Entbindung musste sie noch arbeiten. "Deshalb weiß ich, wie wichtig es ist, dass es den Mutterschutz gibt." Man brauche die Zeit davor, um sich in Ruhe auf die Geburt vorzubereiten und die Wochen danach um sich im Alltag zu organisieren. Vier Wochen Urlaub konnte Hoffmann-Bethscheider nach der Geburt ihres Sohnes nehmen. "Ich bin froh, dass mir mein Mann geholfen hat. Sonst wäre das alles gar nicht gegangen". Denn auch er habe sich vier Wochen Urlaub genommen, um die Zeit zu überbrücken, bis der gemeinsame Sohn mit acht Wochen in die Kinderkrippe gehen konnte.

Über den Mutterschutz hinaus haben sich weitere wichtige Säulen in der Familienpolitik entwickelt: Elternzeit und zahlreiche Kinderkrippenplätze. Während vor 20 oder 30 Jahren noch die Meinung vorherrschte, die Frau gehöre Zuhause zu den Kindern, sei es heute normal, dass Frauen arbeiten, sagt die Frauenbeauftragte. Als wichtig erachtet sie auch das Benachteiligungsverbot. So dürfe eine Frau im Vorstellungsgespräch nicht gefragt werden, ob sie schwanger ist und bei Beförderungen nicht übergangen werden. Mutter zu werden, sei heutzutage kein "Karriereknick" mehr.

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