Verordnung verlängert Lockerungen im Saarland verschoben: Regierung verlängert Corona-Beschränkungen
Saarbrücken/Berlin · Laut neuem Bundesgesetz sollen ab 20. März fast alle Corona-Regeln fallen. Im Saarland wird es mit der neuen Freiheit aber noch dauern. Das Land nutzt dafür eine Übergangsregelung aus.
Die Saarländer müssen noch bis Anfang April auf weitere deutliche Lockerungen der Corona-Regeln warten. Der „Freedom-Day“ ist verschoben. Der erwartete Wegfall fast aller Regelungen am 20. März findet im Saarland nicht statt. Die Landesregierung zieht wie bereits einige andere Länder die Übergangsfrist, die das neue Infektionsschutzgesetz für eine Anpassung vorsieht. Dazu hatte die Länder auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angesichts der steigenden Corona-Inzidenzen aufgefordert.
Keine Änderungen am Freitag absehbar
Bereits an diesem Dienstag verlängerte der Ministerrat im Saarland die bestehende Corona-Verordnung im Saarland um zwei Wochen bis zum 31. März. Damit gilt sie über den 20. März hinaus, an dem das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft treten soll, das die Möglichkeiten der Länder, Corona-Schutzmaßnahmen zu ergreifen, massiv einschränken wird. Seine endgültige Form wollen Bundestag und Bundesrat bis Freitag, zwei Tage vor dem Inkrafttreten, beschließen. Der Ministerrat des Saarlandes hat zwar angekündigt, sich danach noch mal zu treffen, um mögliche Konsequenzen aus dem endgültigen Gesetz für das Saarland zu beraten. Wie die SZ allerdings aus der Landesregierung erfuhr, sind von diesem Termin keine größeren Veränderungen der saarländischen Corona-Verordnung zu erwarten. Man habe sich intern verständigt, die Beschränkungen bis zum 31. März nicht zu verändern, um die Übergangs-Option, die das Gesetz den Ländern einräumt, zu ziehen. Damit gelten im Saarland weiter die Maskenpflicht im Einzelhandel, die 3G-Regel in der Gastronomie und andere Beschränkungen.
Ab April weitgehende Lockerung
Der Vorlage der Koalitionsfraktionen der Ampel für das neue Gesetz zufolge sollen die Länder künftig nur noch befugt sein, ausgewählte niedrigschwellige Auflagen anzuordnen. Dazu zählen die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Dialyse- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Testpflichten zum Schutz vulnerabler Personen unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kitas oder Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern.
Landtag müsste Hotspots festlegen
Zudem soll die Maskenpflicht nach dem Gesetz auch im Luft- und Personenfernverkehr bestehen bleiben, die jedoch von der Bundesregierung ausgesetzt werden kann. Möglich bleiben ferner individuelle Vorkehrungen in einem Betrieb oder einer Einrichtung sowie gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder sogenannten Ausscheidern.
Bei einer lokal begrenzten, bedrohlichen Infektionslage soll künftig eine Hotspot-Regelung greifen. In dem Fall können die betroffenen Gebietskörperschaften erweiterte Schutzvorkehrungen anwenden, etwa Maskenpflicht, Abstandsgebote oder Hygienekonzepte. Voraussetzung ist ein Beschluss des Landesparlaments, welche Region als Hotspot gilt. Dazu wird die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage per Beschluss festgestellt. Im Saarland ist derzeit ein solcher Schritt für Anfang April nicht geplant. Damit entfielen dann die meisten Einschränkungen.