Neue Regeln Diese Corona-Regeln gelten aktuell im Saarland
Saarbrücken · Im Saarland hat der Ministerrat am Freitagabend beschlossen, die aktuelle Corona-Verordnung bis zum 2. April zu verlängern. Welche Regelungen ab heute gelten und in welchen Bereichen gelockert wird.
Ab Sonntag (20. März) werden einige Corona-Regeln im Saarland gelockert, andere Vorgaben gelten vorerst weiter. Das sieht eine am Freitag vom Kabinett beschlossene Änderungsverordnung vor, die bis zum 2. April gilt. Wegfallen werden die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte - für Genesene und Geimpfte waren diese bereits zum 4. März gestrichen worden.
Auch die Obergrenzen bei der Personenzahl für öffentliche und private Veranstaltungen innen und außen wird es nach Angaben des Gesundheitsministeriums fortan nicht mehr geben. Bisher durften innen maximal 6000 und draußen bis zu 25 000 Menschen zusammenkommen.
Maskenpflicht im Saarland wird gelockert
Darüber hinaus tut sich etwas bei der Maskenpflicht: Sie gilt zwar grundsätzlich weiterhin in geschlossenen und für Besucher oder Kunden zugänglichen Räumen - kann nun aber dort entfallen, wo die 3G-Regel kontrolliert und eingehalten wird, also nur Geimpfte, Getestete und Genesene Zutritt haben. Zuvor war es so gewesen, dass die Maskenpflicht in Innenräumen und bei Veranstaltungen nur dann entfiel, wenn 2G-plus eingehalten wurde, also lediglich Geimpfte oder Genesene mit einem Test Zutritt hatten.
Der Wegfall weiterer Beschränkungen sei ein „wichtiger Schritt zurück in Richtung Normalität“, sagte Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) laut Mitteilung. „Trotzdem muss insbesondere jetzt unser gemeinsames Ziel sein, die tägliche Zahl der Neuinfektionen erneut zu verringern.“
Saarland: Diese Corona-Regeln bleiben
Ansonsten bleibt es im Saarland bis zum 2. April bei den bestehenden Zugangsregeln nach 2G und 3G. Ungeimpfte müssen bis dahin einen negativen Test vorweisen, wenn sie etwa in Schwimmbad oder ins Fitnessstudio gehen, Restaurants und Kneipen besuchen oder sich einen Kinofilm anschauen wollen. Auch bleiben Clubs bis dahin nur für doppelt Geimpfte oder Genesene mit Test oder Booster-Impfung zugänglich.
Saarland: Fällt auch die Maskenpflicht in Schulen?
Bis Ende März kann die Maskenpflicht in Schulen und im Einzelhandel bestehen bleiben. Spätestens ab dem 2. April muss sie dort aber fallen, sofern der Landtag das ganze Land oder einzelne Bereiche nicht zum Corona-Hotspot erklärt. Das würde eine bedrohliche Infektionslage voraussetzen – durch Überlastung des Gesundheitswesens oder eine gefährliche Virus-Variante.
Der Bundestag hatte am Freitag ein geändertes Infektionsschutzgesetz beschlossen, mit dem die meisten bundesweiten Corona-Schutzregeln wegfallen - auch den Bundesrat hatte das Gesetz passiert. Den Ländern war aber eine Übergangsfrist von zwei Wochen bis zum 2. April eingeräumt worden.