Dauer, Freitesten, Booster Corona-Quarantäne im Saarland: Das sind die Regeln für Kontaktpersonen und Infizierte

Service | Saarbrücken · Das Infektionsgeschehen im Saarland ändert sich seit Beginn der Corona-Pandemie stetig. Daher werden die Regelungen regelmäßig angepasst. Ein Überblick über die aktuellen Regelungen.

Damit nicht allzu viele Menschen gleichzeitig ausfallen, wurde die Quarantänezeit dieses Jahr im Vergleich zu den vorherigen Wellen verkürzt. Bestimmte Personen müssen gar nicht mehr in Quarantäne.

  • Isolationspflicht: Quarantäne erst nach PCR-Testbestätigung des Coronavirus
  • Quarantäne-Dauer: mindestens fünf bis maximal zehn Tage
  • Sonderregeln für Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen
  • Keine Quarantäne-Pflicht für enge Kontaktpersonen
  • Ungeimpfte Einreisende aus Hochrisikogebieten müssen in Corona-Quarantäne

Für wen gilt die Corona-Quarantäne im Saarland?

Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 auf Grundlage eines PCR-Tests nachgewiesen wurde, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in die eigene Wohnung zu begeben. Ihnen ist es nicht gestattet, Besuch zu empfangen, der nicht dem Haushalt angehört.

Wie lange dauert die Isolationspflicht im Saarland?

Personen mit einem positiven Testergebnis müssen für fünf Tage in Isolation. 48 Stunden vor Ablauf der Isolation dürfen keine typischen Symptome einer Corona-Infektion vorliegen. Ist dies nicht der Fall verlängert sich die sogenannte „Absonderungsdauer“ auf zehn Tage. Ein Freitesten nach fünf Tagen ist nicht mehr nötig.

Für Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gelten im Saarland Sonderregeln. Sie dürfen nach Angaben des saarländischen Gesundheitsmnisteriums die Einrichtung ungeachtet ihres Immunitätsstatus nur betreten, wenn ein in einer Testeinrichtung durchgeführter PoC-Antigentest ein negatives Ergebnis aufweist. Als negativer Testnachweis gilt in diesem Zusammenhang auch ein PCR-Test mit einem Ct-Wert größer 30.

Saarland: Wer muss künftig nicht mehr in Quarantäne?

Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen müssen sich nicht mehr in Quarantäne begeben. Ihnen wird jedoch empfohlen, Kontakte zu reduzieren.

Außerdem wird Kontaktpersonen empfohlen in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske tragen und sich an sieben Tagen täglich selbst zu testen.

Saarland: Was gilt für Reiserückkehrer?

Wer nicht geimpft ist und sich in den letzten zehn Tagen vor der Rück-oder Einreise nach Deutschland in einem Hochrisikogebiet aufgehalten hat, muss sich direkt nach der Ankunft in eine zehntägige häusliche Quarantäne begeben.

Dies gilt nicht für vollständig Geimpfte und Genesene. Bei einer Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet gilt auch für Geimpfte und Genesene eine 14-tägige Quarantänepflicht.

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