Neue Verordnung Lockerungen: Welche Corona-Regeln aktuell in Restaurants im Saarland gelten

Im Saarland wurde die Corona-Verordnung verlängert. Welche Regelungen ab Sonntag für die Gastronomie im Saarland gelten – und wo sonst noch gelockert wird.

 Der Gastronomie-Besuch wird durch die neuen Corona-Regelungen erleichtert.

Der Gastronomie-Besuch wird durch die neuen Corona-Regelungen erleichtert.

Foto: dpa/Stefan Puchner

Die Corona-Verordnung im Saarland wird bis zum 2. April verlängert. Das teilte das Gesundheitsministerium am Freitagabend mit. Die neue Verordnung tritt am 20. März in Kraft und enthält einige Lockerungen. Der Wegfall weiterer Beschränkungen sei ein „wichtiger Schritt zurück in Richtung Normalität“, sagte Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) laut Mitteilung. „Trotzdem muss insbesondere jetzt unser gemeinsames Ziel sein, die tägliche Zahl der Neuinfektionen erneut zu verringern.“

Gastronomie: 2G-plus oder wieder 3G?

Nach der aktuellen Regelung ist für den Besuch eines Restaurants, eines Cafés oder einer Kneipe ein 3G-Nachweis – geimpft, genesen oder getestet – zwingend erforderlich. Die Regelung gilt ebenso für den Besuch von sonstigen Gastronomiebetrieben jeder Art, von Betriebskantinen und von Mensen. Dabei wird nicht zwischen Innen- und Außengastronomie unterschieden.

Wann ist die 3G-Regelung erfüllt?

Die 3G-Kriterien erfüllt, wer entweder eine vollständige Impfung, eine Genesung oder einen negativen Corona-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, nachweisen kann. Ein negativer PCR-Test, der innerhalb der letzten 48 Stunden vorgenommen wurde, wird ebenfalls als 3G-Nachweis akzeptiert. Der jeweilige Nachweis muss bei jedem Gastronomie-Besuch erbracht werden.

Welche Ausnahmen gelten?

Grundsätzlich von obigen Regelungen ausgenommen sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ferner sind Personen, die das sechste Lebensjahr zwar vollendet haben, jedoch im Rahmen des Testangebots ihrer Kindertagesstätte regelmäßig auf das Nichtvorliegen einer Corona-Infektion getestet werden, von der Verordnung befreit. Außerdem sind minderjährige Schülerinnen und Schüler, die im Zusammenhang mit einem verpflichtenden schulischen Schutzkonzept regelmäßig auf das Nichtvorliegen einer Corona-Infektion getestet werden, von den Regeln ausgenommen.

Saarland: Lockerungen ab Sonntag  

Die Gesetzespläne des Bundes sehen ab dem 20. März nur geringfügige Corona-Beschränkungen vor. Das Saarland will aber noch eine im Bundesgesetz vorgesehene Übergangsfrist nutzen und gegenwärtig geltende Corona-Schutzregeln bis zum 2. April verlängern. Trotzdem fallen am Sonntag sämtliche Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und die Kapazitätsobergrenzen für Veranstaltungen weg. Das gilt etwa für Fußballstadien, in denen nun wieder alle Plätze besetzt werden dürfen.

Saarland: Maskenpflicht wird vielerorts gelockert

Der Ministerrat ging aber noch etwas darüber hinaus. Er kippte die Maskenpflicht in Bereichen, in denen 3G konsequent angewendet wird, bereits jetzt. Damit ist etwa in Restaurants beim Gang zum Platz keine Maske mehr nötig. Ansonsten bleibt es bis zum 2. April bei den bestehenden Zugangsregeln nach 2G und 3G.

Wie ist die Situation in Frankreich?

Am Montag, den 14. März, wurden in Frankreich die Corona-Beschränkungen weitgehend gelockert. Damit wurde die Maskenpflicht in weiten Bereichen des öffentlichen Lebens aufgehoben, auch der Impfpass muss vielerorts nicht mehr vorgelegt werden. Bislang war in Restaurants und Cafés für alle Personen ab 16 Jahren der 2G-Nachweis erforderlich.

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