Bund-Länder-Beschluss Bundesregierung zeigt falsche Corona-Grafik zur Gastronomie im Saarland

Auf der Homepage der Bundesregierung sorgte eine Info-Grafik über die geltenden Corona-Maßnahmen für Verwirrung. Bei den Regeln für das Saarland ist leider ein Fehler passiert. Die SZ hat nachgefragt.

 Aktuell gilt in der Gastronomie im Saarland die 3G-Regel.

Aktuell gilt in der Gastronomie im Saarland die 3G-Regel.

Foto: dpa/Stefan Puchner

2G-plus oder 3G, drinnen oder draußen – was genau gilt jetzt eigentlich wo in der saarländischen Gastronomie? Viele Menschen sind sich unsicher über die aktuellen Corona-Regelungen.
Im Moment gilt der zweite Schritt des Lockerungs-Konzeptes im Saarland, in der Gastronomie wird flächendeckend die 3G-Regelung umgesetzt. Diese Verordnung ist nach der gestrigen Verlängerung noch bis zum 31. März gültig.

Die Info-Grafik vom 9. März auf der Homepage der Bundesregierung zeigt aber etwas anderes. Sie gab an, dass Gastronomie-Besucher im Saarland einen 2G-plus-Nachweis benötigen. In der ohnehin undurchsichtigen Maßnahmenlage sorgte die Übersicht damit bei vielen für zusätzliche Verwirrung.

 Die fehlerhafte Info-Grafik vom 9. März.

Die fehlerhafte Info-Grafik vom 9. März.

Foto: Bundesregierung

Wer kann hier eigentlich noch den Überblick bewahren? Die SZ wollte es genauer wissen. Ein Sprecher des Bundesamtes erklärte: „Anfang März wurden uns Veränderungen bei den Infektionsschutzmaßnahmen im Saarland mitgeteilt. Bei der Übernahme dieser Informationen in unsere Grafik ist uns leider ein Fehler unterlaufen, den wir korrigiert haben.“

 In der aktuellen Version wurde die Regelung für die saarländische Gastronomie korrigiert.

In der aktuellen Version wurde die Regelung für die saarländische Gastronomie korrigiert.

Foto: Bundesregierung

Bei so vielen Regelungen und Anpassungen kann offenbar auch auf der Seite der Bundesregierung mal etwas schiefgehen. Aber bis zur nächsten Regeländerung herrscht nun auch bundesweit wieder Klarheit über die gültigen Verordnungen.

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