Corona-Krise Die neuen Regelungen im Saarland

Saarbrücken · Die Landesregierung hat vor dem Hintergrund einer abflachenden Corona-Infektionszahl im Saarland Beschränkungen gelockert. Folgende Regelungen gelten ab Montag:

 Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) bei der Pressekonferenz am Samstag.

Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) bei der Pressekonferenz am Samstag.

Foto: BeckerBredel

Ausgangsbeschränkungen: Das Verlassen des Wohnraums wird grundsätzlich erlaubt. Ein triftiger Grund muss nicht mehr nachgewiesen werden.

Kontakte: Künftig ist es möglich, sich mit Familienmitgliedern, die nicht dem eigenen Haushalt angehören im öffentlichen und privaten Raum zu treffen. Auch mit Personen, die aus höchstens einem weiteren Haushalt kommen, sind Treffen erlaubt. Die Landesregierung rät dennoch, soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken.

Geschäfte: Die 800-Quadratmeter-Regelung gilt nun nicht mehr. Neue Vorgabe für Geschäfte ist künftig, dass sich auf 20 Quadratmeter Verkaufsfläche ein Kunde aufhalten kann. Damit dürfen nun alle Geschäfte öffnen, genauso auch Frisöre, Kosmetikstudios, Fußpflegepraxen, Piercing- und Tattoo-Studios. Die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten wird zurückgenommen.

Abstandsregeln: In Angleichung an andere Bundesländer wird sie im Saarland von zwei Meter auf 1,5 Meter verringert. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.

Bildung: Schulen sind für Prüfungen wieder geöffnet. Für die übrigen Schüler soll der Präsenzunterricht schrittweise beginnen. Volkshochschulen, Musik- und Kunsthochschulen können wieder öffnen.

Auch der Hochschulbetrieb für staatliche sowie private Hochschulen ist unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen gestattet.

Kinderbetreuung: Der Ausbau der Kita-Betreuung soll am 6. Mai besprochen werden.

Kirchen: Gottesdienste und gemeinsame Gebete sind unter freiem Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie in sonstigen Räumlichkeiten zulässig. Allerdings muss die Teilnehmerzahl begrenzt sein und die Abstandsregeln eingehalten werden.

Sport: Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich kann aber unter gewissen Voraussetzungen aufgenommen werden. Dazu gehört unter anderem die Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum, alleine oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen. Sporthallen, Sportplätze und Sportanlagen bleiben geschlossen. Für Berufssportler gibt es Ausnahmen. Schwimmbäder bleiben geschlossen.

Freizeit: Zoo-, Tierparks und ähnliche Einrichtungen mit einem weitläufigen parkähnlichen Charakter im Freien können wieder öffnen.

Kultur: Museen, Galerien, Autokinos können wieder öffnen.

Fahrschulen: Für den Pkw-Führerschein werden am Montag weitere Modalitäten besprochen. Berufskraft- und Motorradführerschein-Prüfungen sollen ermöglicht werden.

Deutsch-französischer Grenzverkehr: Schrittweise Erleichterungen auch im Zusammenhang mit den geplanten Lockerungen in Frankreich am 11. Mai.

Gastronomie: Mit allen Beteiligten ein Konzept erarbeitet werden, das eine Öffnung Ende des Monats ermöglicht. Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) regt einen bundesweiten Rettungsschirm an, der auch für die Reise- und Tourismusbranche gelten soll.

Was nicht erlaubt ist: Betrieb von Hotelgewerbe, sexuelle Dienstleistungen, Reisebusreisen sowie der Betrieb von Sauna- und Badeanstalten, Wellnesszentren, Thermen, Kinos, Clubs und Diskotheken, Shishabars, Theatern, Opern, Konzerthäusern, Messen, Spezialmärkten, Swingerclubs, Vereinsräumen, Fitnessstudios, Tanzschulen, Freizeitparks, sonstigen Vergnügungsstätten sowie Jugendhäusern und ähnlichen Einrichtungen mit Ausnahme von sozialpädagogischen Einrichtungen.

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