Anti-Corona-Impfungen Kein Impf-Vorrang für Bestatter

Saarbrücken · Es steht Ärger ins Haus: Die Bestatter haben eine Absage aus dem Gesundheitsministerium kassiert. Obwohl sie ganz nah mit Corona-Infizierten umgehen, werden sie vorläufig nicht prioritär geimpft.

 Wurden die Bestatter in der Bundes-Impfverordnung vergessen? Auf Landesebene droht nun Ärger.

Wurden die Bestatter in der Bundes-Impfverordnung vergessen? Auf Landesebene droht nun Ärger.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Die Drähte zum Saar-Gesundheitsministerium glühten, Briefe wurden gewechselt, alles sah gut aus.  Bis gestern. Da erfuhren die saarländischen Bestatter durch einen Anruf der Saarbrücker Zeitung, dass sie seitens des MInisteriums dieser Tage eine abschlägige Antwort erhalten werden. Die rund 1500 Angestellten im saarländischen Bestatterhandwerk könnten nicht prioritär geimpft werden, heißt es in einem Brief aus dem MInisterium, der der SZ vorliegt. Sowohl die Handwerker-Fachinnung der Bestatter wie auch der Landesverband des Deutschen Bestatterverbandes hatten gegenüber dem Ministerium auf besonderen Impfschutz gedrängt (die SZ berichtete). Begründung: Ihre Berufsgruppe sei durch den täglichen Umgang mit Corona-Infizierten und  mit deren – womöglich ebenfalls infizierten Angehörigen – einem „erhöhten Expositonsrisiko“ ausgesetzt. Doch in der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums tauchen die Bestatter nirgendwo explizit auf, nichtmal in der dritten und letzten Gruppe vorrangig zu Impfender, in der unter anderem sogar Menschen der „Energie- und Abfallwirtschaft“ genannt sind.