Saarland greift bei Impfpflicht durch „Tagesthemen“ berichten über ungeimpfte Pflegerin aus Saarbrücken, der nun Arbeitsverbot droht
Saarbrücken · Lange wurde über die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in der Gesundheits- und Pflegebranche diskutiert. Jetzt machen die Behörden im Saarland ernst. Darüber berichteten auch die ARD-“Tagesthemen“ – und sprachen unter anderem mit einer ungeimpften Pflegehilfskraft aus Saarbrücken.
Seit Mitte März 2022 gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht – auch im Saarland. Allerdings wollen nicht alle, die in der Pflege arbeiten, sich auch impfen lassen. Für die hat das seither Konsequenzen, die sogar bis hin zum Beschäftigungsverbot reichen. So erging es auch der Lisa Wolf aus dem Saarland. Sie arbeitet als Pflegehilfskraft im Pflegeheim Haus St. Johann in Saarbrücken.
In einem zweieinhalb Minuten langen Beitrag in den „Tagesthemen“ in der ARD am Mittwochabend, 27. Juli, berichtet Wolf gleich zu Beginn von ihrem Schicksal. „Ich hatte eigentlich im August beziehungsweise im Oktober vor, meine Ausbildung in der Generalistik zu machen. Das wurde mir auch schon zugesagt. Ich kann das aber leider jetzt nicht antreten, weil ich mich nicht impfen lasse. Das verbaut einem einfach das Leben“, sagt Wolf in dem Beitrag. Neben der geplatzten Ausbildung droht ihr demnach nun sogar ein Betretungsverbot in dem Pflegeheim, in dem sie aktuell noch arbeitet. Denn die saarländischen Landkreise machen vier Monate nach dem Start der Impfpflicht für Beschäftigte in der Gesundheits- und Pflegebranche Druck bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
Saarland greift bei Impfpflicht für Pflegekräfte durch
Im Tagesthemen-Beitrag heißt es weiter, dass im August die ersten ungeimpften Pflegekräfte ihren Job verlieren sollen – bis zu 400 könnten es am Ende sein. Das Gesundheitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken wird voraussichtlich Mitte August gegen 60 Beschäftigte, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot verhängen (die SZ berichtete).
Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern, die die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur zaghaft umsetzen, hält das Saarland sich an die Linie des Bundesgesundheitsministeriums und will das Betretungsverbot für ungeimpftes Personal auch anwenden. „Entweder will ich die Impfpflicht und setze sie um oder ich will sich nicht und setze sie nicht um“, sagt St. Wendels Landrat Udo Recktenwald. „Es kann aus meiner Sicht nicht sein, dass es hier einen Überbietungs- oder Unterbietungswettbewerb der Bundesländer gibt zwischen denen, die diese gesetzliche Vorschrift rigoroser auslegen als andere. Es ist nun mal ein Gesetz. Egal, wie man dazu steht.“ Recktenwald ist auch Vorsitzender des Landkreistages im Saarland.
Eben dieses Gesetz soll noch bis Ende des Jahres laufen. Ein Sprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft äußerte sich im Beitrag jedoch kritisch zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. „Gerechtfertigt ist sie dann, wenn sie wirkt und tatsächlich die Geimpften weniger Gefahr für die Patienten darstellen. Das ist leider mittlerweile nicht mehr der Fall, weil das Virus auch von Geimpften übertragen werden kann“, sagte Ingo Morell, Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft.
Einen Ausweg gibt es jedoch für ungeimpfte Pflegekräfte, über den auch die „Tagesthemen“ berichten. Demnach kann der Arbeitgeber dem Gesundheitsamt bescheinigen, dass seine Mitarbeiter unverzichtbar sind. Das wird auch die Chefin von Wolf tun, heißt es abschließend.