CDU-Wahlwerbung im Kreuzfeuer

Saarbrücken. Zwischenrufe, Buhrufe, Schelte: Bei der Debatte um die verfassungswidrige Wahlwerbung der früheren CDU-Landesregierung sind gestern Freunde verbaler Attacken im Landtag voll auf ihre Kosten gekommen

Saarbrücken. Zwischenrufe, Buhrufe, Schelte: Bei der Debatte um die verfassungswidrige Wahlwerbung der früheren CDU-Landesregierung sind gestern Freunde verbaler Attacken im Landtag voll auf ihre Kosten gekommen. "Herr Ministerpräsident, Sie haben nicht nur das Gefühl für das Volksempfinden verloren, Sie stellen sich auch über die Rechtsprechung und lassen jedes Unrechtsempfinden vermissen", wetterte gleich zu Beginn die SPD-Landtagsabgeordnete Anke Rehlinger. Sie forderte die CDU erneut auf, die Kosten von "mindestens 100 000 Euro an Steuergeldern" für eine vom Verfassungsgerichtshof wegen unzulässiger Wahlwerbung beanstandete Broschüre, eine Anzeigenkampagne sowie für einen Brief an die Landesbediensteten kurz vor der Landtagswahl 2009 zurückzuzahlen. Eine Forderung, der sich auch die Linkspartei anschloss. Ruhe, ja stellenweise fast betretenes Schweigen kehrte erst ein, als der Chef der Staatskanzlei und CDU-Abgeordnete Karl Rauber zum Gegenangriff blies. Der rechnete nämlich minutiös vor, welche Summen SPD-Landeschef Heiko Maas 1999 als ehemaliger Umweltminister kurz vor der Landtagswahl für ähnliche Werbemaßnahmen in Gemeindeblättern und mithilfe von Broschüren ausgegeben hatte: "insgesamt 220 000 Mark." Rauber: "Lieber Kollege Maas, unterlassen Sie Rückzahlungsforderungen, die Sie selber leisten müssten." Rauber betonte, dass sich die frühere CDU-Landesregierung bei ihrer "Öffentlichkeitsarbeit" ebenso wie Maas 1999 auf eine Rechtslage gestützt habe, die sich erst mit dem Verfassungsgerichtsurteil vom 1. Juli 2010 geändert habe. Soll heißen: Die CDU ist sich keines Fehlers bewusst. Rauber lud aber alle Landtagsparteien dazu ein, auf Grundlage des neuen Urteils Eckpunkte für die Grenzen künftiger Öffentlichkeitsarbeit zu formulieren. Für Heiko Maas "alles Ausflüchte". "Der Unterschied zu 1999 ist, dass jetzt ein Urteil vorliegt, das konkret die Maßnahmen der früheren CDU-Landesregierung als verfassungswidrig erklärt hat", konterte der SPD-Landeschef. "Sie können sich also nicht damit herausreden, dass in früheren Zeiten ähnlich verfahren worden ist." Und schon wurde es im Hohen Haus wieder laut: heftiger Beifall von den Oppositionsparteien. "Wenn Sie nur einmal sagen würden: Wir haben einen Fehler gemacht und zahlen das Geld zurück", so Maas. Ein entsprechender Antrag der SPD fand allerdings keine Mehrheit.

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