CDU-Mann Billen muss vor Gericht

Zweibrücken/Mainz. Der CDU-Landtagsabgeordnete Michael Billen muss sich wegen der Polizeidatenaffäre nun doch vor Gericht verantworten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) in Zweibrücken gestern entschieden. Es gab damit einer Beschwerde der Landauer Staatsanwaltschaft gegen eine Beendigung des Verfahrens statt

 CDU-Politiker Michael Billen muss sich wegen der Verletzung von Dienst- und Privatgeheimnissen verantworten. Foto: dpa

CDU-Politiker Michael Billen muss sich wegen der Verletzung von Dienst- und Privatgeheimnissen verantworten. Foto: dpa

Zweibrücken/Mainz. Der CDU-Landtagsabgeordnete Michael Billen muss sich wegen der Polizeidatenaffäre nun doch vor Gericht verantworten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) in Zweibrücken gestern entschieden. Es gab damit einer Beschwerde der Landauer Staatsanwaltschaft gegen eine Beendigung des Verfahrens statt. Der 55-Jährige sei der Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses und der Verletzung von Privatgeheimnissen "hinreichend verdächtig", so das OLG. Billen sagte, er sehe dem Prozess "sehr gelassen" entgegen.Billens Tochter, eine Polizistin, soll sich im November 2009 über Kollegen geheime Polizeidaten über umstrittene Geschäftspartner der größtenteils landeseigenen Nürburgring GmbH beim Ausbau der Rennstrecke besorgt haben. Billen hatte behauptet, die Daten bei seiner Tochter ohne deren Wissen "abgegriffen" zu haben.

Das Landgericht Landau hatte einen Prozess gegen Billen im vergangenen Jahr noch abgelehnt. Es hielt eine Verurteilung des Abgeordneten nicht für wahrscheinlich genug. Gegen diese Entscheidung hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Nach Angaben des OLG soll sich Billen gemeinsam mit seiner Tochter vor dem Landgericht in Landau verantworten. Einen Termin für den Prozess gibt es nach Angaben eines Gerichtssprechers in Landau noch nicht. Er werde aber voraussichtlich im Sommer beginnen.

Die Staatsanwaltschaft hatte Billen in ihrer Anklage im vergangenen Jahr "nur" der Beihilfe zu den Taten bezichtigt, weil sie ihm eine Anstiftung nicht beweisen konnte. Das OLG hält den Politiker nach weiteren Ermittlungen aber auch der Anstiftung für hinreichend verdächtig. Billen sagte gestern: "Das Verfahren wird mich in meinen politischen Aktivitäten keinen Millimeter behindern." Die OLG- Entscheidung wollte der Eifeler Politiker nicht kommentieren.

Auf seine Fraktionszugehörigkeit werde sich ein Gerichtsprozess nicht auswirken. "Ich werde am Mittwoch im neuen Landtag wieder vorne sitzen", sagte Billen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Hans-Josef Bracht, bestätigte, dass Billen nach der Wahl nun wieder ein "originäres Mitglied" der Fraktion sei. Billens Zugehörigkeit zur Fraktion hatte wegen der Affäre in der vergangenen Legislaturperiode zeitweise geruht. Der Politiker war auf einen Platz in den hinteren Reihen des Landtags verbannt worden.

Bevor es zu einem Prozess gegen Billen kommen kann, müsste der Landtag erneut die Immunität des Abgeordneten aufheben, die ihn vor Strafverfolgung schützt. Durch den Wiedereinzug in das Parlament bei der Wahl am 27. März genießt Billen nämlich neue Immunität. Nach Angaben eines Sprechers wird sich der Landtag bereits an diesem Mittwoch mit dem Thema befassen. dpa

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