CDU-Fraktion für einheitlichen Verbandsbeitrag

Mettlach · Die CDU-Fraktion im Mettlacher Gemeinderat fordert die Beibehaltung des einheitlichen Verbandsbeitrages im überörtlichen Abwasserbereich. Damit erteilt sie dem Vorstoß der Verantwortlichen aus der Stadt Saarbrücken eine klare Absage.



Sie hatten in der EVS-Verbandsversammlung im September mitgeteilt, dass sie die bestehende gesetzliche Regelung des einheitlichen, überörtlichen Verbandsbeitrages im Abwasserbereich des EVS nicht länger akzeptieren wollen. Sie kündigten eine Initiative zur Änderung beziehungsweise Abschaffung des einheitlichen Beitrages an. Das Ziel: die Landeshauptstadt und ihre Bürger in Millionengrößenordnungen gebührenseitig beim Abwasser zu entlasten. Dafür sollen fast alle anderen Kommunen im Saarland und ihre Bürger entsprechend mehr belastet werden.

"Jedweder Vorstoß zur Abschaffung des einheitlichen Verbandsbeitrages im überörtlichen Abwasserbereich des EVS ist in keiner Weise akzeptabel", sagt der Mettlacher CDU-Fraktionschef Bernhard Schneider. "Von der Sache her besteht keinerlei Änderungsbedarf. Insbesondere die ländlichen Regionen würden benachteiligt." Die CDU tritt daher allen solchen Bestrebungen entgegen und fordert Landtag und Landesregierung auf, jegliche Versuche in dieser Richtung entschieden zurückzuweisen.

Jede andere Bemessungsgrundlage (etwa nach Einwohnerzahl) wäre weit weniger rechtssicher und problematisch. In seiner Auffassung sieht sich Schneider durch einen Richterspruch des Oberverwaltungsgerichts bestärkt. 2001 hatte es nach langem Rechtsstreit den einheitlichen Verbandsbeitrag als rechtskonform bestätigt und eine Benachteiligung insbesondere Saarbrückens verneint.

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