Populismus Eine stille Richterin und das Populisten-Gebrüll

SAARBRÜCKEN Sie war etwa ein Jahr vor Peter Müller dort gelandet, wo der frühere Saar-Ministerpräsident sein Lebensziel sah: im Karlsruher Justiz-Olymp. Doch kaum jemand nahm 2010 hierzulande die Beförderung der damals 51-jährigen Monika Hermanns zur Bundesverfassungsrichterin wahr. Beim Politprofi Müller (CDU) war dies anders. Die Medien überschlugen sich ob dessen letztem Karrieresprung von der Regierungsbank in die beste Loge der Justiz, die die Republik zu bieten hat. Nun sitzen dort zwei Saarland-Vertreter im Karlsruher Verfassungsgericht, auch noch im selben, dem Zweiten Senat. Die übliche übergroße, kumpelhafte Nähe ergibt sich dadurch nicht, wie man von Hermanns hört.

Die Niedersächsin lebt bereits seit 1986 im Saarland, begann hier ihre juristische Karriere, baute sie 30 Jahre lang auf. 2004 berief man sie an den Bundesgerichtshof, was als Überraschungsnachricht galt. Denn Richter mit politischer Erfahrung sind dort selten; Hermanns brachte sie mit, als ehemalige Pressereferentin und persönliche Referentin von Justizminister Arno Walter (SPD) und Abteilungsleiterin in der Staatskanzlei. Mittlerweile ist Hermanns mit einem saarländischen Rechtsanwalt verheiratet und hier zu Hause. Auf dem gesellschaftlichen Parkett sieht man sie nicht. Auch die Landesregierung entdeckte die Ausnahme-Juristin erst vor zwei Jahren als Kandidatin als Saarland-Botschafterin – ein Ehrentitel, den  die Ministerpräsidentin herausragenden Menschen verleiht, denen sie zutraut, das Saarland bestmöglich zu vertreten. „Es ist ein gutes Label, um das Saarland bekannter zu machen“, so Hermanns.

Sie  zählt zu jener Sorte Richter, die jedwedes Tamtam um ihre Person mit Rücksicht auf die Würde ihrer hoheitlichen Aufgabe scheut. Das darf man konservativ oder standesbewusst nennen. Oder als eine Frage des Charakters sehen. Bei Hermanns kommt wohl beides zusammen, wie man dieser Tage nach einem ihrer äußerst seltenen Auftritte hier zu Lande mutmaßen kann. Auf Einladung der „Initiative Saarlandbotschafter“ hielt die Verfassungsrichterin am Donnerstag bei der Stiftung Demokratie Saarland in Saarbrücken einen  Vortrag über das komplizierte Ineinandergreifen verfassungsrechtlicher Regeln und Gewalten. Ihr Auftritt: dezent, sachlich, ernst. Wobei der Titel überraschend tagesaktuell-politisch klang: „Volkes Wille in Zeiten des Populismus. Checks und Balances in der demokratischen  Willensbildung.“ Doch Hermanns blieb im Analytischen, sparte sich steile Thesen und Beurteilungen.

Populismus sie ein „schillernder“ Begriff, befand sie. Zu Beginn schilderte sie Richter-Beschimpfungen etwa englischer Medien nach dem Brexit wie auch Donald Trumps und formulierte die Vermutung, „dass in einem „Zeitalter autoritäter Demokratien (...) die Repräsentation des Volkes durch Parlament und Verfassungsorgane nicht mehr genügend erlebbar“ seien. Hermanns schilderte Demokratie als einen „Prozess“, in dem durch Gesetze sicher gestellt werden müsste, dass Minderheiten auch zur Mehrheit werden könnten. Das Aufkommen neuer Parteien wertete Hermanns als einen Hinweis für das Funktionieren der Demokratie. Anhand des durch ihren Senat und sie selbst mitgetragene Abweisung des NPD-Verbotes machte sie den „Ausnahmecharakter“ von Parteiverboten klar, die kein „Gesinnungsverbot“ sein dürften.

Hermanns Fazit: „Populismus ist kein Grund zur Panik, sondern ein Grund zur Wachsamkeit“. Ihr Referat war eine Denk- und Konzentrationsherausforderung für die Saarbrücker Zuhörer und ein Beweis für die Reflexions- und Argumentationshöhe, auf der sich das Bundesverfassungsgericht bewegt.

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