Bundestagsverwaltung: Kramp-Karrenbauers Feier rechtlich zulässig

Saarbrücken. Die Finanzierung der Geburtstagsfeier von Saar-Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer aus der Kasse der CDU-Landtagsfraktion war "rechtlich zulässig". Das teilte die Bundestagsverwaltung mit, die die Einhaltung des Parteiengesetzes überwacht

Saarbrücken. Die Finanzierung der Geburtstagsfeier von Saar-Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer aus der Kasse der CDU-Landtagsfraktion war "rechtlich zulässig". Das teilte die Bundestagsverwaltung mit, die die Einhaltung des Parteiengesetzes überwacht. Es seien "keine hinreichenden Anhaltspunkte" festgestellt worden, dass es sich bei der Feier "um die Übernahme einer Parteiaufgabe durch die Fraktion" oder eine "Werbemaßnahme für die CDU gehandelt haben könnte", heißt es in dem Schreiben an den Parteienkritiker Gilbert Kallenborn aus Wallerfangen. Dieser hatte sich mit einer rechtlichen Prüfung an die Bundestagsverwaltung gewandt, nachdem bekannt wurde, dass die Kosten von 30 000 Euro für den Empfang zum 50. Geburtstag von der Fraktion übernommen und damit aus Steuergeldern finanziert wurden. Unterdessen beschäftigt sich auch der Bund der Steuerzahler im Saarland mit der Feier. Die CDU-Fraktion sei zu einer Stellungnahme aufgefordert worden, sagte der Vorsitzende Christoph Walter der SZ. gp

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