Saarbrücker Hauptbahnhof Bundespolizei verbietet Waffen in der Silvesternacht

Saarbrücken · Am Saarbrücker Hauptbahnhof droht ein Zwangsgeld von 250 Euro. Die Beamten wollen mit Fingerspitzengefühl vorgehen.

 Der Saarbrücker Hauptbahnhof wird zum zweiten Mal zur Waffenverbotszone. Für bestimmte Berufsgruppen gelten aber Ausnahmen.

Der Saarbrücker Hauptbahnhof wird zum zweiten Mal zur Waffenverbotszone. Für bestimmte Berufsgruppen gelten aber Ausnahmen.

Foto: Matthias Zimmermann

Zum zweiten Mal überhaupt richtet die Bundespolizei an Silvester am und vor dem Saarbrücker Hauptbahnhof eine Waffenverbotszone ein. Wer dann kontrolliert wird und ein Messer oder eine Schusswaffe bei sich hat, ist nicht nur die Waffe los, sondern muss auch 250 Euro Zwangsgeld zahlen. Um das Waffenverbot durchzusetzen, wird die Bundespolizei nach den Worten ihres Sprechers Dieter Schwan mit mehr Personal als sonst im Einsatz sein.

Das Waffenverbot gilt im gesamten Hauptbahnhof sowie auf dem Vorplatz bis zu den Saarbahngleisen – für diese Bereiche ist die Bundespolizei zuständig. Die von der Bundespolizeidirektion Koblenz erlassene „Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art“ gilt von 18 Uhr am Silvesterabend bis zum Neujahrsmorgen um 6 Uhr.

Bundespolizei-Sprecher Schwan sagte, Sinn und Zweck der Aktion sei es, für Sicherheit zu sorgen. Neben der Verhängung des Zwangsgelds kann die Bundespolizei bei der Bahn auch ein Hausverbot für den Hauptbahnhof sowie den Ausschluss von der Beförderung anregen. Allerdings werden die Bundespolizisten sensibel vorgehen und in jedem Einzelfall prüfen, ob tatsächlich eine Gefahr von einer Waffe ausgeht, kündigt Schwan an. Wenn beispielsweise eine Frau zum eigenen Schutz Pfefferspray dabei habe, das unter das Waffengesetz falle, würden ihr keine 250 Euro abgeknöpft. Das wäre dann kontraproduktiv, weil die Frau sich sonst unsicherer fühle, sagte Schwan. „Unsere Beamten haben Fingerspitzengefühl.“ Der Bundespolizei gehe es um diejenige Klientel, die Waffen mitführe, um sie einzusetzen.

Bestimmte Gruppen sind vom Waffenverbot von vorneherein ausgenommen – etwa Beschäftigte der Polizei, des Zolls, der Bundeswehr, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, der Bahn sowie für sonstiges Sicherheitspersonal. Mitarbeiter der Gastronomie dürfen Messer bei sich tragen, Fahrgäste dürfen Schusswaffen und Messer mitnehmen, wenn diese der Ausübung der Jagd dienen und in einem gesicherten Behälter transportiert werden. Außerdem dürfen Handwerker und Gewerbetreibende Messer mitführen, „wenn sie zur Erfüllung eines konkreten Auftrages im Geltungsbereich benötigt werden“.

Bei der ersten Waffenverbotszone am Hautbahnhof Anfang September hatten Bundespolizisten 150 Personen kontrolliert, 23 wurden durchsucht. Dabei stellten die Beamten drei Messer, einen Baseballschläger, einen China-Böller, einen Laser-Pointer sowie einen Schraubenzieher sicher. Die Bundespolizei hatte die Premiere damals als Erfolg gewertet.

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